Wir haben im März 2015 ein Gemeinschaftskonto (Tages- und Festgeldkonto) und ein Konto für einen Minderjährigen (ebenfalls Tages- und Festgeld) eröffnet. Alles hat reibungslos per E-Mail und Post geklappt. Insbesondere war keine Beglaubigung des Personalausweises notwendig. Eine Kopie desselben hat gereicht. Für das Minderjährigen-Konto war noch die Kopie der Geburtsurkunde notwendig.
Heute habe ich gelernt, dass keine Abgeltungssteuer abgeführt wird. Da unser Freibetrag erschöpft ist, müssen wir wohl eine KAP in der Steuererklärung ausfüllen, um nicht als Steuerhinterzieher dazustehen. Das finde ich sehr ärgerlich, da wir die KAP bisher weglassen konnten.
Leider gibt es immer noch kein Onlinebanking, obwohl uns das im März 2015 für Sommer 2015 versprochen wurde. Jetzt lese ich hier, dass das schon seit 2013 so geht.