Seit über 10 Jahren bin ich Kunde bei der Targobank. Als Bestandskunde habe ich noch einen Kontotyp "Best Konto", der von der Targobank schon seit längerer Zeit nicht mehr angeboten wird. Bisher war ich mit meinem Girokonto bei der Targobank zufrieden. Nachdem nun aber die Banken gemäß BGH-Urteil gezwungen sind, vom Kunden die aktive Zustimmung zu neuen AGB und zum neuen Preis-/Leistungsverzeichnis im Verbund einzuholen, und ich nicht bereit bin, einem neuen Preis-/Leistungsverzeichnis zuzustimmen, in welchem mein Kontotyp nicht aufgeführt ist, hat mir die Targobank kurzerhand meinen Zugang zum Online-Banking gesperrt und will mich damit zwingen, ein Preis-/Leistungsverzeichnis, welches meinen Kontotyp "Best Konto" nicht betrifft, für gültig zu erklären. Nun konnte ich bereits zwei fällige Überweisungen nicht tätigen, weil ich keinen Zugang zum meinem Online-Banking-Account habe. Mein Account bleibt gesperrt solange bis ich den neuen AGB und dem neuen Preis-/Leistungsverzeichnis im Verbund zustimme. Diese Praxis erachte ich für grob rechtswidrig.