Mein Vater war mit einem Girokonto und einer SpardCard direkt ein langjähriger zufriedener Kunde der Postbank. Erst nach seinem Tod im September 2014 begannen die Probleme, und zwar bei der Kontoauflösung. Am 2. Januar 2015 haben wir den Erbschein eingereicht. Am Schalter wurden wir nicht darüber informiert, dass wir (3 Geschwister) eine Verfügung im Erbfall/Miterbenerklärung ausfüllen müssen. Dies haben wir erst auf Nachfrage am 19. Januar erfahren. Nachdem meine beiden Geschwister beim Postbankbeamten das Formular unterschrieben hatten, hofften wir auf die Auszahlung innerhalb der uns zugesagten 3 bis 4 Wochen. Doch nach 6 Wochen erhielt mein Bruder ein Schreiben, dass er nochmals mit Ausweis zur Identitätsprüfung in die Filiale müsse.
Danach passierte erst einmal nichts. Nach mehrmaliger Rückfrage am Schalter und bei der Kundenzentrale kam ein weiteres Schreiben an meinen Bruder, dass die Unterschriftsprobe noch fehle. Also hat er diese ein 2. Mal durchgeführt. Mittlerweile war es Ende April und die Postbank hat monatlich die Kontoführungsgebühr für das Girokonto abgebucht. Mehrmalige Anrufe im Kundencenter haben zu nichts geführt. Danach haben wir eine Anwalt eingeschaltet. Selbst dieser wurde vom Kundencenter abgewiesen. Auf sein Anraten hin haben wir der Postbank eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Die Postbank hat sich dann nochmals 2 Wochen Zeit genommen, um die Konten Mitte Juni endlich aufzulösen.
Es hat also 9 Monate gedauert, bis die Postbank 2 einfache Konten aufgelöst hat. In der Zwischenzeit wurden uns über 50 Euro an Gebühren, Überziehungszinsen und Porto abgezogen. Wir sind froh, dass die Postbank für uns nun erledigt ist und können nur davon abraten, größere Beträge dort anzulegen.