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Moneyou Erfahrungsbericht #20von Dieter S.

Negative Bewertung der Moneyou

Im November 2012 haben wir über eine Postfiliale mehrere 1-jährige Festgelder und ein Tagesgeld-Gemeinschaftskonto bei Moneyou eröffnet. Die Verifizierung fand per Postident statt. Damals waren die Zinsen attraktiv und wir lasen positive Bewertungen. Bis dahin gab es also keinen Grund zur Beanstandung. Als die Zinsen der Festgelder sanken, beschränkten wir uns nur noch auf das Tagesgeldkonto.

Da bei Moneyou die Tagesgeldzinsen quartalsweise ausgezahlt werden, erfolgte das Onlinebanking in unregelmäßigen Abständen, d. h. bei den Festgeldern bei Fälligkeit, beim Tagesgeld vielleicht einmal pro Monat - auf jeden Fall nach Quartalsende.

Nach Einloggen im Onlinebanking zeigte sich oben eine Menüleiste mit den Reitern „Übersicht“ - „Meine Tagesgeldkonten“ - „Meine Festgelder“ - „Meine Fondsanlagen“ und „Postfach“. Darunter wurden für Tagesgeld, Festgeld und Fondsanlagen die IBAN, der aktuelle Kontostand, die aufgelaufenen Zinsen und der Zinssatz angezeigt. Positiv fand ich hier vor allem, dass ich beim Tagesgeld den Stand der aufgelaufenen Zinsen jederzeit verfolgen konnte. Für Überweisungen nutzte ich mobileTANs.

Rechts oben gab es neben dem Abmeldebutton einen Button mit dem Namen des Kontoinhabers, der beim Anklicken ein Fenster nach unten aufklappte, in dem „Persönliche Daten“ - „Verwaltung und Sicherheit“ - „Jahresbescheinigungen“ und „Steuerliche Angaben“ eingegeben werden konnten. Die Jahresbescheinigungen müssen für das jeweilige Jahr ausgewählt werden. Nach Erstellen wird der Download als PDF-Datei initiiert.

Negativ fand ich den meiner Meinung nach etwas langsamen Login im Vergleich zu anderen Banken. Manche Funktionen, wie die Überprüfung von Freistellungsaufträgen, sind etwas versteckt. Die Hinterlegung von NV-Bescheinigungen habe ich gar nicht erst gefunden, weshalb ich auch den Kundenservice kontaktiert hatte. Dieser konnte hierzu jedoch auch keine Auskünfte erteilen. Hier hätte ich mir gewünscht, dass z. B. wie bei der Renault Bank die NV-Bescheinigungen auch für die vergangenen Jahre detailliert mit Beginn und Ende aufgelistet werden.

Insgesamt war das Onlinebanking für mich jedoch ok, zumal ich damit nicht jeden Tag komplexe Vorgänge abwickelte. Für die Verwaltung meiner Tagesgeld- bzw. Festgeldkonten war die Funktionalität also ausreichend und die Sicherheit erschien mir bankenüblich, also gut. Ein- und Auszahlungen erfolgten nur über ein Referenzkonto.

Ende November 2017 übersandte ich eine ab 01.01.2018 gültige NV-Bescheinigung. Anfang Dezember stellte ich jedoch im Onlinebanking fest, dass trotz der noch gültigen NV-Bescheinigung (von 01.01.2014 bis 31.12.2017) Kapitalertragssteuern abgeführt wurden. Nach meiner telefonischen Reklamation wurden die fehlerhaften Abzüge zwar wieder zurückgebucht, jedoch nicht mit der Valuta des Abzugstages, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Die Wartezeit bei diesem Anruf war recht kurz. Auf die Frage, warum trotz NV-Bescheinigung die Kapitalertragssteuern abgeführt wurden, äußerte der Mitarbeiter meiner Erinnerung nach, dass im System ein Fehler bestünde. Die Freundlichkeit fand ich so gut wie bei anderen Banken auch.

Da Mitte Dezember 2017 immer noch keine Rückmeldung bzgl. der neuen NV-Bescheinigung vorlag - andere Banken bestätigten die Berücksichtigung binnen weniger Tage – wollte ich erneut Kontakt zum Kundenservice aufnehmen. Nach ca. 15 Minuten Wartezeit wurde jedoch die Verbindung beendet und ich wurde zur „Bewertungshotline“ weitergeleitet. Dort befragte mich eine Sprachansage zu Freundlichkeit und Kompetenz. Da aber nie ein Gespräch stattgefunden hatte, war dieser Ablauf natürlich total abwegig. Am Folgetag - die Wartezeit betrug ein paar Minuten, also ok - eröffnete mir der Mitarbeiter, dass Moneyou aufgrund des Arbeitsanfalles bis zum Jahresende überlastet sei. Leider konnte jedoch auch er mir nicht sagen, ob die NV-Bescheinigung bereits eingetragen war.

Vorsichtshalber schickte ich also eine weitere NV-Bescheinigung an die Bank. Da die Buchung von Zinsen zum Jahresende, aber mit Wertstellung 01.01., erfolgt und ich einen Kapitalertragssteuerabzug vermeiden wollte, versuchte ich, Ende Dezember vorsorglich einen Freistellungsauftrag für das Folgejahr zu stellen. Das funktionierte jedoch nicht, da die alte NV-Bescheinigung noch bis zum 31.12.2017 gültig war. So musste ich notgedrungen bis zum Jahresbeginn in Unwissenheit warten, ob die Zinseinkünfte mit oder ohne Abzug gebucht werden würden.

Am 03.01.2018 erhielt ich schließlich eine Nachricht per E-Mail, dass die NV-Bescheinigung eingepflegt wurde und zurückgesandt wird, verbunden mit dem Bedauern für die Unannehmlichkeiten. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens wäre es zu Verzögerungen gekommen.

Kurz darauf teilte man mir über die Postbox mit, dass man festgestellt habe, dass beim Gemeinschaftskonto nur eine Mobilfunknummer (für die mTAN-Übermittlung) hinterlegt sei. Sollte bis zum 18.01.2018 kein weiteres Mobiltelefon angemeldet werden, müsse man die Geschäftsbeziehung beenden. Da ich aufgrund der vorangegangenen Ereignisse nun jedoch Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bank hegte, kündigte ich das Konto am 09.01.2018 mit der Bitte um eine endgültige Löschung, sobald die Steuerunterlagen für 2017 abgerufen werden können. Der Kontozugang wurde von Moneyou daraufhin sofort gesperrt. Bis dato (21.01.2018) erfolgte keine Rücksendung der doppelt versandten NV-Bescheinigungen. Ob noch Steuerunterlagen zugesandt werden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben, da ich seit der Kündigung keinerlei Rückmeldungen seitens der Moneyou erhalten habe.

Fazit: Bis Mitte letzten Jahres war eine positive Bewertung gerechtfertigt, der deutliche Rückgang der Tagesgeldzinsen machte die Geldanlage für mich jedoch zunehmend unattraktiv. Wegen der gravierenden Unregelmäßigkeiten und dem Verhalten der Moneyou mir gegenüber, empfinde ich eine weitere Geschäftsbeziehung als unzumutbar.

Diese negative Bewertung zur Moneyou wurde uns am 21.01.2018 vom Nutzer Dieter S. übermittelt.
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