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„Ich lebe im Ausland und bin ich sehr auf die Möglichkeit des Online-Banking angewiesen, was bei der GLS Bank eher umständlich ist...“

Neutrale Bewertung der GLS Gemeinschaftsbank

Aufgrund einer Empfehlung durch eine gute Freundin hatte ich vor ca. 16 Jahren bei der GLS Bank völlig problemlos ein Konto eröffnet. Etwa 2003 zeichnete ich dann auch Genossenschaftsanteile, weil mich die Geschäftsphilosophie der GLS Bank ansprach. 

Da ich überwiegend im Ausland leb(t)e, bin bzw. war ich sehr auf die Möglichkeut des Online-Banking angewiesen, was sich bei der GLS Bank für mich als eher umständlich und schlecht praktikabel herausstellte. Das Online-Banking im Allgemeinen nutze ich seit Januar 2005. Im Verlauf des selben Jahres habe ich versucht, das Online-Banking zunächst per E-Mail mit der GLS Bank durchzuführen. Leider klappte es jedoch mit dem Zugang nicht richtig. Daher ging ich damals in die Hamburger Niederlassung am Mittelweg, wo ich sehr freundlich empfangen wurde. Vergebens versuchten wir allerdings das Online-Banking zu aktivieren, denn die Zeit war knapp und andere Dinge, wie bspw. eine Vollmacht für meine Partnerin, wollten ebenfalls erledigt werden.

Das Online-Banking der GLS Bank habe ich dann überhaupt nicht genutzt, da es mir einfach nicht gelang, es richtig aufzusetzen. Ich habe es dann aufgegeben und meine Bankgeschäfte über das Online-Banking anderer Geldinstitute (HASPA und BBVA in Deutschland sowie Caixa Bank in Spanien) verwaltet. Aufgrund dessen habe ich mein GLS-Bankkonto viele Jahre im Null-Saldo gehalten und mich nicht weiter darum gekümmert.

Leider entwickelte sich meine persönliche, finanzielle und familiäre Situation unverschuldet im Jahr 2007 ziemlich schlecht, sodass ich letztlich mein kleines Vermögen verlor und nun verschuldet bin. Meine Frau leidet unter einer chronischen Krankheit. Deshalb haben wir sehr hohe Aufwendungen und ich muss quasi jeden Euro mehrfach umdrehen und kalkulieren, bevor ich ihn ausgeben kann.  

Durch einen Gesellschafterbeschluss wurde 2016 entschieden, dass die Genossenschaftsanteilseignerer ab 2017 pro Jahr eine Gebühr von 60 € zu zahlen hätten. Diese Information ging aufgrund meiner familiären Situation und des langjährigen Auslandaufenthaltes völlig an mir vorbei. Daher habe ich die Mahnungen und Zahlungsaufforderungen anfangs gar nicht mitbekommen, später als nicht bezahlbar angesehen und spät darauf mit einem Telefonat nach Bochum reagiert.

Anfänglich war ich vom Kundenservice der GLS Bank angetan. Die Mitarbeiter waren freundlich und hilfsbereit, die Erreichbarkeit war gut. Dies half mir jedoch nicht weiter, da mein Problem nicht gelöst wurde. Man erklärte mir freundlich aber bestimmt, dass ich meine Genossenshaftsanteile kündigen könne. Da die Kündigungsfrist 5 Jahre beträgt, müsste ich die Beiträge nachzahlen und noch für weitere 5 Jahre bezahlen, dann würde ich die Anteile ausbezahlt bekommen. Ich könnte die Anteile aber auch einfach der Bank übertragen. Dann wäre der Fall für mich erledigt. 

Im Klartext bedeutet das, dass meine Genossenschaftsanteile an der GLS Bank für mich auf jeden Fall verloren sind. Ich bin nicht glücklich über diese "kalte Enteignung", die mit Mehrheitsbeschluss auf der Generalversammlung getroffen wurde. Ich vermisse hier eine Karenzzeit für den Beginn der Zahlungen, die mindestens der Kündigungsfrist der Mitgliedschaft hätte entsprechen sollen.

Allerdings muss ich auch eingestehen, dass ich es wohl durch Unwissenheit und mangelnder Gelegenheit versäumt habe, Einsprüche und Rechtsmittel geltend zu machen. Jetzt droht mir der Ausschluss und quasi Entzug der Vermögenswerte meiner Anteile. Darüber bin ich natürlich unglücklich und habe mich deshalb im Anhörungsverfahren vor Ausschluss ausführlich und schriftlich gegenüber der Beitragsabteilung der GLS Bank erklärt. Ich hoffe sehr, dass es noch eine irgendwie befriedigende Lösung dieser Sache für mich gibt. 

Nachtrag vom 11.09.2018: Gestern erhielt ich einen Anruf von der GLS Bank. Mir wurde mitgeteilt, dass ich satzungsgemäß wegen Nichtzahlens der Beiträge ausgeschlossen wurde. Das hätte für mich die positive Konsequenz, dass für mich keine Kündigungsfrist gelte und mir meine Gesellschaftsanteile voll ausgezahlt werden würden. Dies allerdings erst Mitte des Jahres 2019. Ich halte das jetzt für eine faire Lösung und gehe derzeit auch davon aus, dass die GLS Bank so verfahren wird. Zur Sicherheit werde ich jedoch um eine schriftliche Bestätigung des Gesprächsergebnisses fragen.

Zur Webseite der GLS Gemeinschaftsbankwww.gls.de

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Erfahrungsbericht zur GLS Gemeinschaftsbank von Nauticcus
Diese neutrale Bewertung zur GLS Gemeinschaftsbank wurde uns am 23.08.2018 vom Nutzer Nauticcus übermittelt.
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