Das Festgeld der Crédit Agricole ist ein klassisches Festgeldkonto mit fest vereinbarter Laufzeit, garantiertem Zinssatz und zumeist vollständiger Bindung des Kapitals während der Laufzeit. Eröffnet und verwaltet wird das Konto direkt über die Bank selbst (Direktanlage), also nicht über einen Anlagemarktplatz wie z. B. WeltSparen by raisin (siehe Kontoführung). Die Zinssätze variieren je nach Laufzeit zwischen 2,65 % und 2,75 %, wobei das kürzeste Festgeld 1 Monat läuft und das längste 7 Jahre. Anlagegelder sind durch die gesetzliche französische Einlagensicherung bis 100.000 EUR abgesichert.
In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Zinsen zum Festgeld der Crédit Agricole. Diese Zinssätze und Laufzeiten wurden nach den uns vorliegenden Daten das letzte Mal am 15.11.2024 geändert.
Laufzeit | Zinssatz | Bewertung1 | Kontoeröffnung |
---|---|---|---|
1 Monat | 2,70 % | Jetzt anlegen | |
2 Monate | 2,70 % | Jetzt anlegen | |
3 Monate | 2,70 % | Jetzt anlegen | |
6 Monate | 2,75 % | Jetzt anlegen | |
9 Monate | 2,75 % | Jetzt anlegen | |
1 Jahr | 2,75 % | Jetzt anlegen | |
1,5 Jahre | 2,75 % | Jetzt anlegen | |
2 Jahre | 2,75 % | Jetzt anlegen | |
3 Jahre | 2,65 % | Jetzt anlegen | |
4 Jahre | 2,65 % | Jetzt anlegen | |
5 Jahre | 2,65 % | Jetzt anlegen | |
6 Jahre | 2,65 % | Jetzt anlegen | |
7 Jahre | 2,65 % | Jetzt anlegen |
1 Wir vergleichen für die Bewertung den Zinssatz der Crédit Agricole mit dem besten Festgeldangebot aus der jeweiligen Laufzeit. Die Bewertung ist somit ein Maß für die Attraktivität des Zinssatzes im Vergleich zu allen anderen Festgeldern im Markt.
Beachten Sie dabei, dass die Crédit Agricole jederzeit Zinssenkungen (oder auch Zinserhöhungen) vornehmen kann und häufig nicht die Zinsen am Tag der Kontoeröffnung relevant sind, sondern am Tag der tatsächlichen Anlage des Festgeldkontos. Diese können bei Zinsänderungen abweichen. Sollten Sie sich daher für ein Festgeldkonto bei der Crédit Agricole entscheiden, dann empfehlen wir eine zeitnahe Abwicklung der Kontoeröffnung.
Die Crédit Agricole zahlt die Zinsen für das Festgeld in Abhängigkeit der Laufzeit an unterschiedlichen Zeitpunkten aus. Die folgende Tabelle zeigt die uns aktuell bekannten Zinsgutschriften:
Laufzeit | Zinssatz | Zinsgutschrift |
---|---|---|
1 Monat | 2,70 % | Am Ende der Laufzeit |
2 Monate | 2,70 % | Am Ende der Laufzeit |
3 Monate | 2,70 % | Am Ende der Laufzeit |
6 Monate | 2,75 % | Am Ende der Laufzeit |
9 Monate | 2,75 % | Am Ende der Laufzeit |
1 Jahr | 2,75 % | Am Ende der Laufzeit |
1,5 Jahre | 2,75 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
2 Jahre | 2,75 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
3 Jahre | 2,65 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
4 Jahre | 2,65 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
5 Jahre | 2,65 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
6 Jahre | 2,65 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
7 Jahre | 2,65 % | Jährlich (alle 12 Monate) |
Generell gilt: Werden die Zinsen schon vor dem Laufzeitende ausgeschüttet, so kann es zu einem Zinseszinseffekt kommen, vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgt nicht auf das Referenzkonto, sondern direkt auf das Festgeld. Der zusätzliche Zinsertrag, der sich durch einen möglichen Zinseszinseffekt ergibt, kann durchaus einen spürbaren Unterschied bei der effektiven Rendite machen, vor allem bei sehr hohen Zinsen.
Die Crédit Agricole verlangt für das Festgeld eine Mindestanlage in Höhe von 5.000 €. Der Höchstbetrag liegt hingegen bei 500.000 €. Dazwischen sind beliebige Beträge und Stückelungen möglich.
Generell empfehlen wir, nicht Ihren kompletten Anlagebetrag auf ein einziges Festgeldkonto zu legen, sondern diesen aufzusplitten und auf mehrere Konten zu verteilen. Eine solche Diversifikation ist dank der heute verfügbaren Anlagemarktplätze wie WeltSparen und Zinspilot und ihrer Festgeldangebote sehr einfach möglich und lässt Sie etwas ruhiger schlafen, sollte es doch einmal zu Problemen bei einer Bank oder gar einer Einlagensicherung kommen.
Das Crédit Agricole Festgeld ist ein klassisches Festgeldkonto mit fester Laufzeit und fest vereinbartem Zinssatz. Ein Zugriff auf das angelegte Geld ist während dieser Laufzeit in aller Regel nicht möglich (Ausnahmen ggf. siehe vorzeitige Kündigung). Klassisches Festgeld eignet sich vor allem für Gelder, die in jedem Fall nicht verloren gehen dürfen, gleichzeitig aber während der Laufzeit nicht gebraucht werden.
Die Kontoeröffnung und Kontoführung für das Festgeld der Crédit Agricole erfolgt kostenlos und direkt über die Crédit Agricole. Vorteil dieser Art der Kontoführung ist, dass Sie stets direkten Kontakt zur Bank haben. Als großen Nachteil sehen wir hingegen, dass Sie nur bei genau dieser einen Bank Ihr Geld anlegen können und für weitere Tages- und Festgeldkonten bei anderen Banken jeweils erneut die Kontoeröffnung durchlaufen müssen.
Überlegen Sie sich daher, ob nicht eventuell ein Festgeld bei einem der drei deutschen Anlagemarktplätze WeltSparen, Zinspilot, Check24 mehr Sinn macht. In unserem Festgeld-Vergleich sind die entsprechenden Angebote jeweils mit dem Logo des Anlagemarktplatzes markiert.
Die Crédit Agricole verlängert die Festgeldanlage bei Fälligkeit automatisch zu dem zum Laufzeitende jeweils gültigen Zinssatz, sofern Sie nicht bis 3 Werktage vor Laufzeitende eine Kündigung einreichen (geht relativ bequem über das Onlinebanking). Bei Laufzeiten unter 12 Monaten erfolgt die Wiederlange um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Bei Laufzeiten von 12 oder mehr Monaten erfolgt die Wiederanlage dagegen für maximal 12 Monate. Die Anlage wird seitens der Crédit Agricole so lange verlängert, bis Sie als Kunde/Kundin kündigen. Wir empfehlen, sich direkt bei der Kontoeröffnung einen Termin für ca. 1 Monat vor Laufzeitende in den Kalender einzustellen, um ggf. rechtzeitig die Kündigung per Onlinebanking aussprechen zu können.
Das Festgeld der Crédit Agricole ist leider nicht vorzeitig kündbar. Vor dem Laufzeitende können Sie daher in aller Regel nicht auf das angelegte Geld zugreifen. Ausnahmen hiervon können Sonderfälle wie Tod oder schwere Krankheit sein, allerdings ist man dann ggf. auf die Kulanz der Bank angewiesen. Sollte Ihnen die flexible Verfügbarkeit des Anlagebetrages wichtig sein, so greifen Sie im Zweifel lieber zu einem Tagesgeldkonto.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand zahlt die Crédit Agricole derzeit keinen Bonus, keine Prämie und kein Startguthaben auf das Festgeld. Sollte Ihnen ein Bonus bekannt sein, hinterlassen Sie uns gern einen Kommentar.
Im Rahmen der Anlage wird zunächst keine Steuer von den Zinserträgen abgezogen. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die Zinsen in Ihrer persönlichen Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.
Es ist wahrscheinlich die zentrale Frage, die sich Anleger vor einer Eröffnung eines Festgeldkontos bei der Crédit Agricole stellen. Leider ist es auch eine der am schwierigsten zu beantwortenden. Selbst erfahrene und hochbezahlte Experten schaffen es nicht, die Sicherheit von Banken wie der Crédit Agricole zuverlässig vorherzusagen. Wie sollen wir kleinen Privatanleger das dann tun? Ganz hoffnungslos ist die Lage jedoch nicht, denn es gibt Indikatoren wie das Rating, die Einlagensicherung und die Deckungsquote, die wir uns im Folgenden für die Crédit Agricole näher anschauen wollen.
Kreditratings sind ein im Finanzbereich gängiger Indikator zur Einschätzung der Bonität von Banken und damit auch der Wahrscheinlichkeit, dass Guthaben von Tagesgeldkonten nicht an die Kunden zurückgezahlt werden kann. Ratings werden von professionellen Ratingagenturen wie Fitch, Standard & Poors, Moody's und DBRS im Auftrag und auf Kosten der Banken erstellt.
Ratingagentur | Rating | Bonität in Worten |
---|---|---|
S&P | A+ | hohe Bonität |
Moody's | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
Fitch | A+ | hohe Bonität |
DBRS | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
Im Fall der CA Consumer Finance liegen uns aktuell folgende Ratings vor: A+ (Standard & Poors, 2023) und A+ (Fitch, 2024). Frei übersetzt: Die CA Consumer Finance verfügt über ein gutes Rating, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Pleite/Insolvenz der Bank zumindest laut Meinung der Ratingagenturen als relativ gering einzustufen ist.
Über die gesetzliche französische Einlagensicherung (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution) sind Beträge bis 100.000 EUR pro Person abgesichert. Im Falle einer Pleite der Crédit Agricole würde die Einlagensicherung das Guthaben der Anleger innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen. Der Entschädigungsprozess wird automatisch initiiert, sodass Sie nicht selbst aktiv werden müssen.
Grundsätzlich besteht gegenüber der gesetzlichen Einlagensicherung ein Rechtsanspruch auf Entschädigung, allerdings nicht gegenüber dem Staat. Dieser kann die Einlagensicherung zwar im Notfall stützen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Einlagengesichertes Tages- und Festgeld gehört noch immer zum sichersten, was wir Anleger zur Verfügung haben. Man sollte jedoch auch hier das Thema Diversifikation nicht komplett vernachlässigen, um auf mögliche Turbulenzen vorbereitet zu sein.
Die Französische Einlagensicherung (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution) verfügte nach Angaben der Europäischen Bankenaufsicht Ende 2022 über ein liquides Vermögen in Höhe von 6,67 Mrd. Euro. Diesem Betrag stand zum gleichen Zeitpunkt ein durch die Einlagensicherung abgesichertes Guthaben aller Banken in Höhe von 1.466,62 Mrd. Euro gegenüber. Das entspricht auf der Ebene des Bankensektors Frankreichs einer Deckungsquote von 0,45 %, oder anders ausgedrückt: Würden heute auf einen Schlag alle Banken Frankreichs pleitegehen, so wäre die Französische Einlagensicherung lediglich in der Lage, 0,45 % der abgesicherten Guthaben aus eigenen Finanzmitteln an die Anleger zurückzuzahlen. Klingt nach wenig? Ist es auch, aber das ist nicht so sehr ein Problem der Einlagensicherung Frankreichs, sondern ein generelles aller Einlagensicherungssysteme.
Vermögen der Einlagensicherung | Abgesicherte Einlagen Frankreich | Deckungsquote Frankreich |
---|---|---|
6,67 Mrd. Euro1 | 1.466,62 Mrd. Euro1 | 0,45 % |
Vermögen der Einlagensicherung | Kundengelder bei der Crédit Agricole | Deckungsquote Crédit Agricole |
6,67 Mrd. Euro1 | nicht bekannt | nicht bekannt |
Normalerweise würden wir an dieser Stelle noch die Deckungsquote der Crédit Agricole selbst berechnen, allerdings fehlen uns derzeit aktuelle Zahlen zur Höhe der bei der Crédit Agricole angelegten Gelder, sodass wir keine solche Berechnung vornehmen können.
Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der Crédit Agricole macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Frankreich) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.
Ratingagentur | Rating | Bonität in Worten |
---|---|---|
S&P | AA- | sehr hohe Bonität |
Moody's | Aa2 | sehr hohe Bonität |
Fitch | nicht verfügbar | nicht verfügbar |
DBRS | AAhigh | sehr hohe Bonität |
Aktuell liegen uns zu Frankreich drei Ratings vor: AA- (Standard & Poors), Aa2 (Moody's) und AAhigh (DBRS). Damit verfügt Frankreich über eine sehr gute Bonität. Das Land dürfte daher auch in turbulenten Zeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Probleme haben, Kredite zur Stützung der Einlagensicherung aufzunehmen. Unabhängig vom Rating Frankreichs sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der Crédit Agricole verfügen.
Aktuell liegen uns von bestehenden Kunden der Crédit Agricole 41 Erfahrungsberichte mit Bezug zum Festgeld vor. Hiervon zeigen wir an dieser Stelle die 10 neuesten. Die Crédit Agricole selbst wurde insgesamt 43 Mal bewertet, mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,1 von 5 Punkten. Sie möchten uns Ihre eigenen Erfahrungen übermitteln? Dann nutzen Sie entweder unser Formular zur Übermittlung einer Bewertung oder die Kommentarfunktion am Ende dieses Testberichtes.
Hier finden Sie Alternativen zum Crédit Agricole Festgeld, jeweils aus den für Anleger wichtigsten Laufzeiten 1 Jahr, 2 Jahre und 3 Jahre. Nicht immer ist aber die Konkurrenz mit ihren ggf. höheren Zinssätzen die bessere Alternative zur Crédit Agricole. Am Ende ist das Gesamtpaket aus Zinsen, Sicherheit, Handhabung und Besteuerung wichtiger als der Festgeldzins an sich.
Laufzeit | Zinssatz | Land & Bank |
---|---|---|
1 Jahr | 3,50 % | State Bank of India |
1 Jahr | 3,45 % | illimity Bank |
1 Jahr | 3,40 % | Banca Progetto |
2 Jahre | 3,45 % | illimity Bank |
2 Jahre | 3,35 % | Banca Progetto |
2 Jahre | 3,30 % | Banca Sistema |
3 Jahre | 3,45 % | illimity Bank |
3 Jahre | 3,30 % | Cherry Bank |
3 Jahre | 3,25 % | Ayvens Bank |
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Ich verstehe nicht, wo das Problem sein soll.
Eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht (S.A.) hat ihren Sitz in Frankreich. Soweit alles gut.
Aus deutscher Sicht befindet sie sich im Europäischen Ausland. Auch in Ordnung.
Das sie aus diesem Grunde keine (deutschen) Steuern abführt, ist auch nicht verwunderlich.
Was ist daran jetzt „Spanisch“ ?
Vielleicht meint hier jemand fälschlicherweise, dass "europäisches Ausland" alle Länder außerhalb von Europa bedeutet?
Ich glaube auch, dass das hier schlichtweg ein Missverständnis ist ;-) Europäisches Ausland bedeutet aus deutscher Sicht schlichtweg alles, was in der EU ist, aber nicht Deutschland heißt :-)
Ich bin von einem Land außerhalb Europas ausgegangen. Frankreich ist ein Land in Europa, also europäisches Inland. Dann liegt hier tatsächlich ein Missverständnis vor. Die Begrifflichkeiten sollte man dann besser definieren, es kann nicht sein, dass Deutschland als EU-Inland und Frankreich als EU-Ausland bezeichnen wird. Eine Reaktion bzw. die Aufklärung dessen hat die Bank nicht gezeigt.
Die Bank hat sehr wahrscheinlich nicht reagiert, weil die einfach nicht verstanden haben, was das Problem sein könnte. Oder sie haben einen Scherz vermutet.
Man kann nur hoffen, dass du deine Definition von "EU-Ausland" nicht auch bei deinem Mobilfunk-Anbieter erwartest. Das könnte dann beim Roaming sehr teuer werden.
Die Credit Agricole senkt gemäß Information auf der Homepage ab dem 15.11.2024 erneut die Festgeldzinsen:
1 bis 3 Monate: auf 2,70%
6 Monate bis 2 Jahre: auf 2,75%
3 bis 7 Jahre: auf 2,65%
Wer sich die aktuellen Zinssätze noch sichern möchte, kann heute noch entsprechende Anträge stellen. Wie ich schon mehrfach berichtet habe, besteht bei der Credit Agricole die Möglichkeit, die Einzahlung auf das Festgeldkonto mit einer Verzögerung von bis zu vier Monaten vorzunehmen.
VG Hans-Jürgen
Auf mein Wüstenrot Tagesgeld habe ich noch bis Ende Juli 2025 3,75% garantiert.
Wenn ich am 14.11.2024 ein 1-jähriges Festgeld bei Crédit Agricole abschließe und 4 Monate später einzahle, hätte ich vom 14.03.2025 bis zum 14.03.2026 3,10% garantiert - dafür aber 4 Monate weniger vom Wüstenrot Angebot.
Ist das eine gute oder eine schlechte Idee?
Das siehst du im März - es besteht eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Festgeldzinsen dann niedriger liegen als aktuell. Völlig sicher ist es aber natürlich nicht.
P.S. Dass du nicht gezwungen bist, das Geld einzuzahlen, weißt du? Wenn du im März zum Ergebnis kommst, dass es keine gute Idee ist, lässt du es einfach.
Mit der Unterzeichnung des Festgeldantrages geht man m. E. schon eine Verpflichtung ein. Wenn die Credit Agricole Dir bis März 2025 den jetzigen Zins garantiert, dann bist Du auch verpflichtet das Geld fristgerecht zu überweisen.
Ich habe natürlich noch nie versucht, herauszufinden, was passiert, wenn man nicht überweist. Aber man dürfte sich wohl ggf. schadensersatzpflichtig machen. Ob und welcher Schaden dann ggf geltend gemacht würde, ist natürlich fraglich. Im Rahmen einer fairen Geschäftsbeziehung sollte man es aber darauf nicht ankommen lassen.
VG Hans-Jürgen
Nein, man geht keine Verpflichtung ein, zumindest nicht in der Praxis. Man kann den Antrag einfach ignorieren (oder ihn auch einfach stornieren lassen).
@Hans-Jürgen
Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang des Anlagebetrages zustande.
Genau, und ab dann begänne auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Danke für eure Rückmeldungen.
Nach meiner Kenntnis kommt ein Vertrag stets durch Angebot (Antrag auf Abschluss eines Festgeldes) und Annahme (Bestätigung der Kontoeröffnung) zustande. Beim Abschluss eines Festgeldes scheint dieses etwas anders zu sein.
Nach Durchsicht der Unterlagen eines gestern noch abgeschlossenen Festgeldes bei der CA konnte ich dem Begrüßungsschreiben folgende klare Aussage entnehmen, der ich bisher keine Bedeutung habe zukommen lassen: "Mit dieser Anlagebestätigung kommt der Kontovertrag zur Anlage Ihres Festgeldes zustande."
Da man die Anlagebestätigung erst nach der Überweisung des Anlagebetrages erhält, war meine Annahme, dass bereits nach der Kontoeröffnungsbestätigung eine Verpflichtung zur Überweisung des Anlagebetrages besteht, wohl falsch. Dennoch würde ich als fairer Geschäftspartner, wenn man mir eine viermonatige Überweisungsfrist einräumt, von einem solchen Angebot nicht zurücktreten.
VG Hans-Jürgen
Im Zusammenhang mit Kreditwirtschaft von Fairness zu sprechen, halte ich für naiv.
@Hans-Jürgen: Ich glaube, dass ich Deine innere Haltung verstehe, weil ich ähnlich gestrickt bin ;-): Ich schließe (möglichst) nur ein Angebot ab, wenn ich mir sicher bin, es hinterher auch zu nutzen bzw. durchzuführen.
Mit Blick auf das Thema "Fairness" gibt es (auch in diesem Fall) zur Absicherung allerdings noch das gesetztliche 14-tägige Widerrufsrecht, das man ausüben kann. Dann weiss mein Geschäftspartner woran er ist.
Im Falle von CA gilt darüber hinaus: "Bitte überweisen Sie uns den Anlagebetrag innerhalb von 4 Monaten nach Antragsstellung. Sollte der Anlagebetrag nicht innerhalb dieser Frist hier eingegangen sein, so sind wir zum Rücktritt vom Kontovertrag zur Anlage von Festgeld berechtigt." - Also ohne "Strafandrohung" ;-).
Erlaube mir noch eine praktische Frage: Schickst Du bei jedem Festgeld-Neuabschluss den unterschriebenen Eröffnungsantrag UND die Kopie Deines Personalausweises per Post an die CA?
@Jörg
Ich danke Dir für Deine verständnisvolle Rückmeldung. Den Passus mit dem Rücktrittsrecht habe ich auch gelesen und, dass es ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt, ist mir natürlich auch bekannt. In Bezug auf die CA will ich aber gar nicht weiter spekulieren, wann mein Widerrufsrecht beginnen würde, da ich es auf keinen Fall benötige. Somit ist dieses Thema für mich jetzt beendet.
Auf Deine Frage kann ich Dir bestätigen, dass ich zz. noch bei jedem neuen Festgeldantrag die unterschriebenen Unterlagen einschl. Kopie meines Personalausweises per Post an die CA schicke. Eine andere Möglichkeit gibt es nach meinem Kenntnisstand noch nicht. Ob es wirklich erforderlich ist, wenn man erst kürzlich einen Antrag gestellt hat, beim nächsten Antrag wieder eine Kopie des Personalausweises beizufügen, kann man vielleicht anzweifeln. In der Vergangenheit - als ich vermutlich länger keinen Antrag gestellt hatte - wurde die Kopie aber explicit nachgefordert.
Es kann aber sein, dass mit der voraussichtlich spätestens am 12.12.2024 zur Verfügung bestehenden neuen Homepage einschl. Aktualisierung des Online-Bankings aufgrund der Umfirmierung zu Credit Agricole Personal Finance & Mobility das Online-Banking ausgebaut wird, so dass Bestandskund(inn)en ggf. neue Anträge im Online-Banking stellen können (noch "reine Spekulation" aufgrund der seinerzeit kurz möglichen Einsichtnahme in die in Bearbeitung befindliche neue Homepage). Das wäre natürlich ein deutlicher Fortschritt.
Das gestrige Schreiben und die Antragsunterlagen liefen übrigens schon unter der neuen Firmierung.
VG Hans-Jürgen
@Jörg
Erlaube mir hier zu Deiner "praktischen Frage" (15.11.2024 - 15:55 Uhr) folgende Anmerkungen:
1. In der Checkliste im Kontoeröffnungsantrag (2. Seite) ist für Bestandskunden die Einreichung einer Kopie des Personalausweises zur Identitätsfeststellung gewünscht.
2. Selbst wenn zwischen mehreren Anträgen kurze Zeitabstände bestünden gehe ich davon aus dass es von Vorteil ist immer eine Kopie des Personalausweises mit einzureichen.
Es könnte ja beispielsweise in der Zwischenzeit ein Wohnortwechsel stattgefunden haben.
3. In meinem Fall habe ich den Kontoeröffnungsantrag, FATCA Fragebogen und eine Kopie des Personalausweises im Postach über die Nachrichten-Funktion hochgeladen. Dass diese Option im Online-Banking aktuell angeboten wird fand ich sehr praktisch.
@B.A.M: Danke für Deine interessante Info in Punkt 3. Erlaube mir zurückzufragen, ob diese Hochlademöglichkeit offiziell zulässig ist (da ja keine "Originalunterschrift")?
zu Punkt 2: Das mit dem Perso und der Adresse ist zwar nachvollziehbar. Allerdings ist das Einreichen einer Kopie bei einer automatischen Festgeldverlängerung nicht erforderlich. Und das neu beantragte Festgeld läuft ja auch über den vorhandenen Account.
@Hans-Jürgen: Dank Deines gestrigen Hinweises habe ich einen Neuantrag gestellt, statt das Mitte Dezember auslaufende Festgeld automatisch verlängern zu lassen. :-)
Gut gemacht!
Die Antwort von B.A.M. zu Deiner Nachfrage würde mich auch interessieren.
VG Hans-Jürgen
@Jörg
zu Punkt 3.: Es wurde mirsogar vom telefonischen Support vorgeschlagen die unterschriebenen Dokumente hochzuladen.
Einziges Manko war, dass Anhänge nur einzeln hochgeladen werden können. Daher schickte ich Antrag Kontoeröffnung und Kopie Personalausweis als zwei getrennte Nachrichten.
Die Kontoeröffnungsbestätigung erhielt ich innerhalb 2 Werktage ebenfalls im Online-Postbereich.
Sie geben bei der CACF für 1 Jahr 3,10% Zinsen p.a. an. Auf deren website für die Kto-Eröffnung (12.11.24) sind es dann aber nur 2,75% p.a..
Bitte korrigieren!
Danke
@ronynor
Der Zinssatz in Höhe von 3,10% beim Festgeld für 1 Jahr bei der Credit Agricole ist korrekt. Offensichtlich hast Du ihn mit dem Zinssatz für 1 Monat verwechselt.
VG Hans-Jürgen
Tschuldigung, habe mich geirrt,
die 2,75% bezogen sich auf 1 Monat statt auf 1 Jahr.
Es sind doch wirklich 3,10% für ein Jahr (12 Monate).
Am Tag der vertraglichen Verlängerung meiner Einlage bei der Crédit Agricole lag der Zins bei 3,4% p.a., was mir auf Nachfrage bestätigt wurde.
Zwei Wochen später erhielt ich eine mail mit dem Hinweis, es lägen neue Nachrichten in meinem Postfach vor. Dort erfuhr ich dann, dass die Vertragsverlängerung mit einer 14-tägigen Verzögerung erfolgte zu einem auf 3,1% gesenkten Zinssatz! Seriös ist anders, diese Bank kann ich auf gar keinen Fall weiterempfehlen. Selbstverständlich habe ich das Konto gekündigt!
@NeverEver
Dafür, dass Du enttäuscht bist, weil die Verlängerung eines Festgeldes offensichtlich genau in den Zeitpunkt einer Zinssenkung bei der Credit Agricole (CA) gefallen ist und man Dir vermeintlich eine falsche Information gegeben hat, habe ich Verständnis.
Dennoch kann ich Deine Aussagen nicht nachvollziehen bzw. finde sie teilweise fragwürdig. Dein Pseudonym "NeverEver" ist da auch nicht gerade vertrauenserweckend. Aber ich möchte nicht unbedingt persönlich werden, sondern lieber die Sachlage deutlicher beleuchten, damit andere Anleger/innen aus Deinem "Pech" ggf. etwas lernen können.
Die CA hatte den Zinssatz für einjähriges Festgeld (= Verlängerungszeitraum für Festgelder ab einem Jahr) ab dem 13.02.2024 auf 3,40% gesenkt. Spätestens nach den Zinssenkungen der EZB im Juni und September sowie der erwarteten Zinssenkung für Oktober musste man damit rechnen, dass auch im Oktober eine Zinssenkung der CA erfolgen könnte. Du hättest somit im September Dein im Oktober fälliges Festgeld zum Laufzeitende kündigen können und gleichzeitig ein neues Festgeld zu 3,40% abschließen können. Da man bei der CA ab Vertragsabschluss vier Monate Zeit für die Einzahlung hat, hättest Du bei Auszahlung des fälligen Festgeldes den Anlagebetrag wieder zurücküberweisen können und hättest ggf. einen Tag Zinsverlust gehabt. Ich bin so z. B. auch mit einem Festgeld verfahren, das erst im Januar 2025 fällig ist.
Aufgrund Deiner Angaben gehe ich davon aus, dass Dein Festgeld vermutlich am 10.10.2024 fällig war. Dass man Dir an diesem Tag noch gesagt haben soll, dass der Zinssatz bei der Verlängerung ab dem 11.10.2024 noch 3,40% betragen soll, erscheint mir fragwürdig, da bereits an diesem Tag (nachmittags) die neuen Zinssätze ab dem 11.10.2024 auf der Homepage der CA veröffentlicht wurden. Dass die Vertragsverlängerung mit einer 14-tägigen Verzögerung erfolgt ist, trifft sicherlich nicht zu. Es kann m. E. allenfalls nur der Fall sein, dass die neue Anlagebestätigung ggf. mit einer solchen Verspätung in das Online-Postfach eingestellt wurde. Ich gehe aber eigentlich davon aus, dass bei Fälligkeit des Festgeldes in der Online-Übersicht die neue Laufzeit direkt mit dem korrekten Zinssatz eingepflegt worden sein müsste. Da ich aber erst einmal von der automatischen Verlängerung Gebrauch gemacht habe, kann ich das nicht sicher behaupten.
Zusammenfassend kann ich somit sagen, dass Du bei rechtzeitigem Handeln den geringeren Zinssatz hättest vermeiden können. Ich persönlich bin aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen mit der CA sehr zufrieden und habe bisher in keinster Weise einen Grund, etwas zu beanstanden.
VG Hans-Jürgen
@NeverEver: Warum hast Du Dich nicht nachträglich schriftlich (!) bei der CA beschwert, wenn Du Dich im Recht fühlst? Am 10.10.2024 ist nach wie vor dokumentierbar (!) übers Internet (z. B. hier*) nachvollziehbar, dass bei der CA noch ein Zinssatz von 3,4 % für 12 Monate galt. Wenn das der Termin für den Beginn Deiner Verlängerung war (siehst Du im Online-Banking), bist Du im Recht. Sollte jedoch Dein Fortsetzungsvertrag erst am 11.10.2024 gestartet sein, hast Du leider Pech gehabt.
(*https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Finanzen-Dieses-top-Festgeld-Angebot-gilt-nur-noch-heute-starke-Zinsen-sichern-39023069.html)
Ich kann die Seite www.ca-consumerfinance.de aktuell nicht aufrufen. Gibt es hierzu Erkenntnisse? Die Seite für das Onlinebanking funktioniert.
Die Seite der Credit Agricole lässt sich gerade wieder nicht aufrufen. Vielleicht ist man ja dabei die "alte" Seite gegen die neue auszutauchen, was ggf. etwas Schwierigkeiten mit sich bringt.
Haben wir also etwas Geduld.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen,
dies ist am 25.10., 12:14 der erste Kommentar hier im Forum von mir, da muss etwas schiefgelaufen sein.
Da missbraucht jemand meinen Nick, anders kann ich mir das nicht erklären, deshalb steige ich jetzt aktiv aus dem Forum aus.
@Fred
Dass jemand anderer Deinen Nutzernamen genutzt hat bzw. denselben Nutzernamen hat, tut mir leid. Meine Antwort galt somit dem "unechten" Fred.
Stefan hat aber ja schon in Aussicht gestellt, dass in Zukunft Nutzernamen eindeutig und einmalig werden sollen, damit solche Verwechslungen und "Mißbräuche" nicht wieder passieren können.
VG Hans-Jürgen
Das scheint tatsächlich nicht unser bekannter Fred gewesen zu sein. Daher habe ich die beiden Kommentare gelöscht. Und ja, im neuen System gibts eindeutige Usernamen. Komme gerade gut vorran. Denke, das wird noch was vorm Jahreswechsel :-)
Darüber hinaus gilt: Erstmal Tee/Kaffee trinken! Das Internet ist eben doch immer noch ein klein wenig wildwest :-) Machts ja irgendwie auch interessant manchmal ;-) Dir steht es aber natürlich weiterhin frei, auszusteigen, egal ob aktiv oder passiv :-)
Und damit zurück zum altbekannten Thema der Geldvermehrung!
@ Stefan Erlich
Ich bin hier schon lange stiller Mitleser und schätze an diesem Forum sehr, dass man mal eben schnell eine Information teilen bzw. einholen kann, ohne dafür extra einen aufwändigen Registrierungsprozess durchlaufen zu müssen. Das ist datensparsam und vermeidet Karteileichen.
Wer schon etwas älter ist, wird sich noch an das Internet Anfang der 2000er erinnern, in dem es das normalste der Welt war, ohne Registrierung in Foren posten zu können. Das hat bestens funktioniert, ohne dass irgendjemand rumgemotzt hat, weil er sich nicht einmalig gefühlt hat.
Der zunehmende Registrierungszwang wird seit einigen Jahren vor allem von rechten Politikern durchgedrückt und nimmt teils abstruse Ausmaße an: Manche Webseiten können nicht mehr genutzt werden, ohne dass man seine E-Mail-Adresse bestätigt, seine Handynummer bestätigt, eine Testüberweisung auf sein Bankkonto bestätigt, seinen Personalausweis abfotografiert etc. Alles "wegen der Sicherheit", die eigentlich nie in Gefahr gewesen ist.
Und was Menschen angeht, die denselben Vornamen haben: Hast du mal darüber nachgedacht, wie viele "Stefans" es alleine in Deutschland gibt? Und "Erlich" ist jetzt auch nicht gerade der seltenste Nachname.
Wenn du tatsächlich einen Registrierungszwang planst, werden ich und weitere Gelegenheitsnutzer hier sicherlich nichts mehr beitragen. Dann hättest du eine schöne "Blase" geschaffen - was genau das Problem des heutigen Internets ist.
@savant
Um in der Community (Freischaltung aller Angebote) zu sein, wird man ja ohnehin schon registriert. Ich glaube nicht, das diese Seite ohne diese Freischaltung für jemanden Sinn macht. Wenn ich es richtig verstehe geht es auch hauptsächlich um die Verbindung zwischen Email und eindeutigen Nickname. Dieser könnte zum Beispiel im Zuge der Freischaltung gleich mit vergeben werden.
@savant: Kann dich beruhigen! Es wird auch in Zukunft möglich sein, als Gast Beiträge zu schreiben. Einzig die Veröffentlichung wird dann nicht mehr sofort, sondern mit etwa 5-10 Minuten Verzögerung erfolgen. Registrierte Nutzer genießen dann auch noch den ein oder anderen Zusatzbenefit. Bereits durch andere Nutzer genutzte Usernamen wird man übrigens generell nicht mehr nutzen dürfen.
An die von dir genannten Jahre kann ich mich sehr gut erinnern. Ich kann mich aber auch sehr gut daran erinnern, dass da nicht alles so toll war, sondern sehr viel Mist gebaut wurde, eben weil so viel noch anonym möglich war. Insofern ist es sicher nicht zielführend, "die guten alten Zeiten" als Referenz zu nennen. Generell ist die Diskussion Anonymität im Internet sicher eine interessante, aber keine für hier. Eigentlich haben wir ja laut unserem Kommentarformular eh schon einen Zwang zur validen E-Mail-Adresse, den wir aber, aus verschiedenen Gründen, nicht durchsetzen. Insofern könnte man hier EIGENTLICH mit savant@savant.savant oder fred@fred.fred gar nichts posten ;-) Wir drücken da aber (noch) ein Auge zu ;-)
Lange Rede, kurzer Sinn: Egentlich bleibt auch in Zukunft alles beim Alten, insofern darfst du auch gern in Zukunft weiter pseudo-anonym hier posten.
Klasse, das beruhigt ja!
Hast du vielleicht noch ein paar Beispiele für "sehr viel Mist", der in den Jahren gebaut worden sein soll, an die du dich "nicht sehr gut erinnern" kannst? Das Argument wirkt nämlich etwas aus der Luft gegriffen ;-)
Kann ich gerne, weil selber involviert ;-) ... Ist aber nichts fürs Forum hier ... E-Mail an die info@kritische-anleger.de und wir können uns gerne austauschen. VG, Stefan
P.S.: Grad gemerkt, dass ich mich da vertippt hatte. Sollte heißen "An die von dir genannten Jahre kann ich mich sehr gut erinnern". Hiermit korrigiert ...
Selten ein so kompliziertes, zeitraubendes Procedere für eine Festgeldanlage gehabt. Zieht sich seit drei Wochen hin (noch zu einem Zins von 3,4 Prozent). Ein Antrag für Kontoeröffnung gestellt. Daraus hat die Bank zehn Feldgeld-Kontoanträge gemacht (IT-Problem?), mit zehn dicken Briefumschlägen, die sich über Tage bei mir im Briefkasten fanden. Trotzdem das ganze durchgezogen. Wollte das Geld überweisen, bis ich gestern per Mail die Aufforderung erhalten habe, alle Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten mit sämtlichen Kontouszügen und Salden der vergangenen sechs Monate einzureichen und offenzulegen!!! Begründet wurde das mit dem verschärften Geldwäschegesetz. (Bei keinem meiner Festgeldanlagen wurde so etwas verlangt) Meine Vermutung: Abschreckung, da ich noch Anspruch auf 3,4 statt nun 3,1 Prozent habe. Bin dem nachgekommen, habe storniert - und wertvolle Zeit vergeudet.
Rued: Ne, keine Abschreckung. Wir haben hier schon öfter diese Vorschriften diskutiert. Einfacher ist es über den Zinsmarkt der DB abzuschließen
@rued: Leidiges Thema, das hier in der Tat immer wieder diskutiert wird. Keiner weiß so 100 % genau, wann wer für solche Checks rausgezogen wird. Fakt ist aber: Irgendwann triffts jeden Mal, egal bei welcher Bank. Das Ganze ist kein exklusives Phänomen der Crédit Agrole, sondern passiert bei faktisch allen Banken. Dass es dich bisher noch nicht getroffen hat, ist vermutlich eher dem Zufall geschuldet ;-)
Am Tag der vertraglichen Verlängerung meiner Einlage bei der Crédit Agricole lag der Zins bei 3,4% p.a., was mir auf Nachfrage bestätigt wurde.
Zwei Wochen später erhielt ich eine mail mit dem Hinweis, es lägen neue Nachrichten in meinem Postfach vor. Dort erfuhr ich dann, dass die Vertragsverlängerung mit einer 14-tägigen Verzögerung erfolgte zu einem auf 3,1% gesenkten Zinssatz! Seriös ist anders, diese Bank kann ich auf gar keinen Fall weiterempfehlen. Selbstverständlich habe ich das Konto gekündigt!
Ich hatte seit mehreren Jahren immer wieder Kleinbeträge bis 3000€ jeweils bei Anleihen angelegt. Nun habe ich erheblich Probleme bei Ynto bekommen, die sich scheinbar völlig entzogen haben und nicht mehr anschreibbar sind. Völlig erschrocken war ich aber über Export, die jetzt schon mit der Rückzahlung bei 2 Anleihen erheblich über 6 Monate im Verzug sind. Im wesentlichen mit der Begründung, die Wohnobjekte nicht verkaufen zu können. Das ist kaum nachvollziehbar bei dem Wohnraummangel. Gibt es da anderweitige Erkenntnisse?
@ PaulSorge: An dieser Stelle soll es um die Festgeld-Angebote der Crédit Agricole gehen. Ihre Anliegen wären m.E. in den Foren von Investmencheck.de besser aufgehoben:
- Ynto: https://investmentcheck.community/viewforum.php?f=190
-Exporo: https://investmentcheck.community/viewforum.php?f=217
lt. Computer-Bild senkt CA ab morgen die Festgeldzinsen, z.B. statt heute noch 3,4% für 1 Jahr, ab morgen nur noch 3,1% für 1 Jahr
Die Credit Agricole (CA) hat gerade die ab dem 11.10.2024 geltenden neuen Festgeldzinssätze(siehe nachstehend) auf ihrer Homepage bekanntgegeben:
1 Monate 2,75 % p.a.
2 Monate 2,75 % p.a.
3 Monate 2,75 % p.a.
6 Monate 2,80 % p.a.
9 Monate 3,00 % p.a.
1 Jahr 3,10 % p.a.
18 Monate 3,00 % p.a.
2 Jahre 2,90 % p.a.
3 Jahre 2,70 % p.a.
4 Jahre 2,70 % p.a.
5 Jahre 2,70 % p.a.
6 Jahre 2,70 % p.a.
7 Jahre 2,70 % p.a.
Den vorstehenden Kommentar habe ich versehentlich schon vor Fertigstellung abgeschickt.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass man sich die bisherigen Konditionen der CA bei heutiger Antragstellung noch sichern kann.
In den Bedingungen für das Einlagengeschäft der CA lautet es: "Der Festgeldantrag ist für vier Monate nach dem Antragsdatum gültig." Das bedeutet, dass die Einzahlung des Geldes für heute gestellte Anträge bis spätestens 09.02.2025 erfolgt sein muss bzw. erfolgen kann.
Darüber hinaus steht aber auch noch aufgrund der Kommentare von "Senior" am 28.09.2024 und meiner Schlussfolgerungen vom 29.09.2024 aus dem damaligen Stand der neuen Homepage der CA im Raum, dass die CA ab dem 24.10.2024 eine "Geburtstagsaktion" (10 Jahre in Deutschland tätig) mit z. B. einen Festgeldzins in Höhe von 3,70% bei 18 Monaten Laufzeit anbieten könnte.
Ob man deshalb diese noch spekulative Aktion abwarten sollte und deshalb auf heutige Antragstellungen verzichten sollte, kann nur jede/r für sich entscheiden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass aufgrund der morgigen Zinssenkung vielleicht auch ein eventueller Aktionszins niedriger ausfallen könnte.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
Hallo! Da mein Antrag noch nicht durch ist und ich auch noch keine Post hab, meine Frage: Muss ich den ganzen Antrag jetzt nochmal ausfüllen wenn ich noch ein neues Festgeld möchte? Über den online-Zugang ist ja nicht wirklich was zu machen.
@Atzerix
Das ist der bisherige Nachteil der CA, dass man bei jedem Antrag wieder die vollständigen Daten eingeben und die sechs Seiten Papier (mit dem Bedrucken der Rückseiten nur drei Blätter) nach Bingen schicken muss.
Vielleicht kommt aber mit der neuen Homepage ein verbessertes Online-Banking mit der Möglichkeit, die Anträge dort zu stellen.
VG Hans-Jürgen
Echt traurig, dass es immer mehr runter geht mit den Zinsen …
Für Verbraucher ist der Realzins wichtig. Zu Kathrin 11.10.24 00:19 : Die Inflationsrate ist zurzeit stark fallend (07.24 2,3 %; 08.24 1,9 %; 09.24 1,6 %). Mit z. B. 3 % Nominalzins (erhält man von der Bank) hat man immer noch eine Realverzinsung z.B. im September von 1,4 %. Das ist allerdings vor Steuern.
Wer Anfang des Jahres abgeschlossen hat, ist besser dran.
hallo Hans-Jürgen, ich warte schon den ganzen Tag auf die Geburtstagsaktion :)ob das noch was wird ?herzl. Grüße
Mir geht es genauso. Haben wir noch etwas Geduld. Vielleicht kommt sie ja noch mit etwas Verzögerung.
Ich werde heute voraussichtlich noch ein Festgeld für 18 Monate zu 3,30% bei der CA Auto Bank abschließen, bevor die auch die Zinsen senken.
VG Hans-Jürgen
Hallo chief,
was denn für eine Geburtstagsaktion?
Viele Grüße
Max
Hi Max, wir haben die Tage hier im Forum spekuliert, ob CACF wegen der geplanten Umfirmierung eine Sonderzinsaktion auf den Markt bringt. War aber ganz hypothetisch. Vlg
So ganz aus der Luft gegriffen war das gar nicht mit der Aktion. Es gab ja zeitweise eine vorbereitete Seite der Credit Agricole, die im Internet abrufbar war. Das Highlight war ein Zinssatz von 3,7 Prozent für 18 Monate.
Ich lag heute auch auf der Lauer, aber so ganz hoffnungsfroh war ich nicht, dass sie so einen Zins jetzt wirklich noch anbieten. Die Kunden hätten ihnen die Bude eingerannt… ;)
Die Seite https://preprod.ca-consumerfinance.de sieht mir nach einer internen Test-Seite aus, die nicht für den Konsumenten-Zugriff gedacht ist.
Wie kommt man dazu, daraus ein Gerücht über eine angebliche "Geburtstagsaktion" in die Welt zu setzen? Danke für die Enttäuschung! Nicht.
Bitte hier nett miteinander umgehen ... behandel andere so, wie du behandelt werden möchtest ... das mit der Aktion war reine Spekulation ... und jetzt zurück zur sachlichen Diskussion ... danke!
Ich kann das Crédit Agricole Festgeld in der Übersicht (1 Jahr) nicht sehen. Gibt es einen Grund, warum das nicht mehr gelistet wird?
@Sternchen
Es ist nach wie vor mit 3,40% im Festgeldvergleich gelistet. Sollte dieses bei Dir nicht der Fall sein, hast Du dieses vermutlich durch ein Auswahlkriterium ausgeschlossen.
VG Hans-Jürgen
Danke für den Hinweis. Das Auswahlkriterium war der Grund, warum es nicht angezeigt wurde.
@Stefan, @David
Im Austausch mit @Hans-Jürgen wurde bekannt, das die CACF nach Bestätigung eine viermonatige Zahlungsfrist einräumt. In Eurem Text steht dagegen:
"Beachten Sie dabei, dass die Crédit Agricole jederzeit Zinssenkungen (oder auch Zinserhöhungen) vornehmen kann und häufig nicht die Zinsen am Tag der Kontoeröffnung relevant sind, sondern am Tag der tatsächlichen Anlage des Festgeldkontos. Diese können bei Zinsänderungen abweichen. Sollten Sie sich daher für ein Festgeldkonto bei der Crédit Agricole entscheiden, dann empfehlen wir eine zeitnahe Abwicklung der Kontoeröffnung."
Konnte man evtl. anpassen... ;-)
@Atzerix
Der von Dir zitierte Absatz ist eine Standardformulierung, die vermutlich bei allen Festgeldern so hinterlegt ist. Bei den meisten Festgeldern ist es wohl auch so, dass der Zinssatz am Tag des Eingangs des Geldes bei der Bank maßgeblich ist, so dass dieser allgemeine Hinweis grundsätzlich o.k. ist.
Dennoch hast Du natürlich recht, dass diese sehr positive Zahlungsfrist, die natürlich nur in Zinssenkungsphasen von Interesse ist, etwas Besonderes bei Credit Agricole ist. Das auch irgendwo bei den Erläuterungen herauszustellen, wäre sicherlich angemessen.
Wenn man bei Credit Agricole aber damit anfängt, dann müsste man aus Gründen der Gleichbehandlung dann aber auch bei anderen Banken, die z B. eine Zahlungsfrist von 10 Tagen oder 30 Tagen einräumen, entsprechend verfahren. Ob sich der Pflegeaufwand lohnt, kann ich nicht beurteilen.
Schauen wir mal, wie die Redaktion das sieht.
Wenn entsprechende Zinssenkungen bei der Credit Agricole angekündigt werden, werde ich - soweit keine Änderung erfolgt - gerne wieder auf die 4-Monats-Frist hinweisen.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
Ehrlich gesagt, hatte ich schon den Gedanken das man das doch überall einpflegen könnte. ;-)
Fand es jetzt aber bei der CACF doch als etwas Besonderes.
Habe heute ein FG beantragt um zu schauen wie der Anlegeprozess allg. vonstatten geht. Danke nochmal für den Tipp... :-)
Hallo Atzerix!
Gern geschehen! Falls Du es nicht ohnehin schon mit beantragt hast, möchte ich Dir noch empfehlen, auch das - wenn auch eingeschränkte - Online-Banking zu aktivieren. Dort kannst Du z. B. bei nicht gewünschter Laufzeitverlängerung ganz einfach die Kündigung erfassen (Bestätigung mit mTAN). Und im Online-Postfach erhältst Du alle notwendigen Unterlagen (Kontoeröffnungsbestätigung, Anlagebestätigung, Jahressteuerbescheinigung und bisher bei Neuanträgen auch die auszudruckenden und einzusenden Antragsunterlagen). Außerdem konnte man aus der kürzlich einsehbaren künftigen neuen Homepage entnehmen, dass man demnächst vielleicht Festgelder direkt online eröffnen kann. Auf diese Vereinfachung bin ich persönlich auch sehr gespannt.
Noch einen schönen Restsonntag.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
Klar hab ich gemacht. Lass es mir trotzdem zuschicken (Druckertinte sparen, von nischt kommt nischt)... ;-)
Schönen Abend...
Finde die 4-Monats-Frist auch positiv, aber möchte das aktuell eher ungern separat einpflegen, weil wir dann schnell in die Bredouille kommen, das auch bei anderen Anbietern einpflegen zu müssen und das generiert dann wieder mehr Pflegeaufwand ... grad haben wir eh schon genug zu tun und dadurch, dass es im Forum steht, halte ich es aktuell für ausreichend präsent :-) Danke Euch fürs Verständnis! :-)
@Atzerix
Da ich davon ausgehe, dass sich Deine letzte Nachfrage auf Credit Agricole bezieht, bin ich einmal dorthin gewechselt.
Als Credit Agricole Ende letzten Jahres eine Zinssenkung ab dem 03.01.2024 angekündigt hat, habe ich am 27.12.2023 gleichzeitig vier Festgeldanträge gestellt. Diese wurden mir dann am 08. bzw. 09.01.2024 bestätigt. Da bei mir in den Monaten Januar bis April 2024 jeweils anderweitge Festgelder frei wurden, habe ich dann in jedem Monat eines der v. g. neuen Festgelder bedient. Bei der Überweisung des Festgeldbetrages muss man die Kontonummer mit angeben, so dass Du selbst auswählen kannst, welches Festgeld Du bedienen willst. Das funktioniert natürlich auch, wenn Du die entsprechenden Anträge nicht gleichzeitig sondern zeitversetzt stellst. Man muss nur darauf achten, dass man den Viermonatszeitraum einhält.
Abschließend möchte ich aber auch noch darauf hinweisen, dass diese großzügige Überweisungsfrist von Credit Agricole wirklich einmalig ist. Man muss somit beobachten, ob sie diese Regelung dauerhaft bzw. weiterhin beibehalten.
(vgl. https://www.ca-consumerfinance.de/wp-content/uploads/2024/05/bedingungen_einlagengeschaeft.pdf - Seite 5, II., 1.)
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
Sehr schön! Hast Du meine Gedanken schon mal durchgespielt... :-)
Danke Dir für die für mich sehr wertvollen Infos.
@Hans-Jürgen: Auch von mir herzlichen Dank! Der Hinweis auf die Möglichkeit, erst vier Monate nach Antragstellung das Geld an die CA zu überweisen, ist wirklich sehr hilfreich. ????
Da ich aufgrund der Kommentare von Senior über die Tatsache verwundert war, dass es zwei ähnliche Seiten mit Zinsenübersichten der Credit Agricole (CA) gibt, habe ich mir die "neue" Homepage einmal genauer angeschaut.
Zunächst hatte ich befürchtet, dass es sich um eine Fake-Seite handeln könnte. Ich schließe aus dem von Spooky schon zitierten Hinweis am Ende der Startseite aber, dass es sich wohl eher um eine Neuentwicklung/Aktualisierung der Homepage von CA durch deren Softwareanbieter handelt. Dass der aktuelle Produktionsstand schon im Internet abrufbar ist, ist jedoch verwunderlich.
Nach den bisherigen Informationen wird die Credit Agricole Cosumer Finance in Credit Agricole Personal Finance & Mobility umbenannt. Gemäß Informationen zu den angegebenen Zinssätzen sollen diese ab dem 24.10.2024 gelten, so dass ich davon ausgehe, dass die neue Seite zu diesem Zeitpunkt die alte ersetzen wird. Ansonsten sind sich die beiden Seiten sehr ähnlich, wobei an der neuen noch gearbeitet wird. Interessant ist auch die Information im Laufband über den Zinssätzen, dass eine Festgeldanlage für Bestandkund(inn)en künftig auch im Online-Banking abschließbar sein soll. Nähere Informationen habe ich noch nicht gefunden, da ich mich jetzt natürlich auch noch nicht einloggen möchte, da es sich ja doch um eine Fake-Seite handeln könnte.
Ebenso wird im v. g. Laufband darauf hingewiesen, dass CA seit 10 Jahren in Deutschland tätig sei und man sich deshalb mit den neuen Festgeldzinssätzen bedanken möchte (neu: 1 und 2 Monate -> 3,50%, 18 Monate -> 3,70%). Wenn diese Zinssätze ab dem 24.10.2024 wirklich wirksam werden, dass bietet CA für 18 Monate den Top-Zins.
Es bleibt somit abzuwarten, wie die Entwicklung weitergeht und dass CA ihre Kund(inn)en über die Neuigkeiten informiert.
Gerne weise ich an dieser Stelle auch noch einmal darauf hin, dass ich seit nunmehr schon fast 8 Jahren zufriedener Kunde der CA bin und die Anlage von Festgeldern bei mir stets beanstandungslos gelaufen ist. Die Zinssätze von CA lagen dabei meistens im oberen Bereich der Festgeldvergleiche.
VG Hans-Jürgen
Die "neue" Webseite der Credit Agricole (CA) ist als "preprod" in der Domain gekennzeichent - sehr wahrscheinlich um die Stabilität zu testen. Somit kein Fake. Es geht wohl vor allem darum, den neuen Unternehmensnamen zu integrieren.
Interessant: Die "Crédit Agricole Personal Finance & Mobility" ist laut neuem Impressum der Handelsname (!) (= Doing Business As (DBA) ) von CA Consumer Finance S.A. Es handelt sich also um eine Branding- und Marketingmaßnahme und NICHT um eine offizielle, rechtliche Umfirmierung. Doch weshalb das?
Der neue Handelsname "Crédit Agricole Personal Finance & Mobility" soll (laut autohaus.de) alle Finanzierungslösungen des Konzerns abbilden, unabhängig davon, ob es sich um Käufe, Miet- oder Ratenzahlungen, Kredite oder Dienstleistungen handelt. Ziel der CA ist es, sich als "international fu?hrender Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen" zu positionieren, insbesondere im Bereich der Elektromobilität.
Vom 14. bis 20. Oktober läuft der Autosalon in Paris, wo CA einen großen Messeauftritt plant. Ich könnte mir vorstellen, dass man in diesem Umfeld bzw. kurz danach (24.10. ?) die neue Webseite freischalten wird.
PS: Ich bin, wie z. B. Hans-Jürgen, auch ein bislang zufriedener CA-Kunde. Ich fände das Festgeldangebot für 18 Monate für 3,7 %, falls das kommen sollte, echt interessant.
@Senior
Die auf KA seit dem 14.05.2024 ausgewiesenen Festgeldzinssätze bei Credit Agricole wurden bisher nicht mehr geändert und sind somit aktuell.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
...danke für den Hinweis.
Wenn ich die Webseite https://preprod.ca-consumerfinance.de aufrufe und die Option "% Übersicht alle Zinsen" anklicke erscheint bei mir folgende Tabelle:
LAUFZEIT % Aktuelle Zinsen
1 Monat 3,50 % p.a.
2 Monate 3,50 % p.a.
3 Monate 3,00 % p.a.
6 Monate 3,00 % p.a.
9 Monate 3,20 % p.a.
1 Jahr 3,40 % p.a.
18 Monate 3,70 % p.a.
2 Jahre3,20 % p.a.
3 Jahre2,90 % p.a.
4 Jahre2,90 % p.a.
5 Jahre2,90 % p.a.
6 Jahre2,90 % p.a.
7 Jahre2,90 % p.a.
Es gibt offensichtlich 2 Webseiten. Vielleicht kann jemand erklären, was das für eine Webseite ist.
VG Senior
@ Senior: Das steht am Seitenende: "This site is registered on wpml.org as a development site." - Mit anderen Worten: Das ist keine offizielle Seite der CA.
@Stefan: Mir fällt auf, dass bei der Credit Agricole das Rating nur einer Agentur notiert ist. Der Homepage der Credit Agricole entnehme ich, dass 3 Ratings vorliegen. Wäre es nicht sinnvoll, diese 3 aufzunehmen?
S/P: A+
Moodys: Aa3
Fitch: A+
(Stand Januar 2021)
Auf der Seite von Fitch habe ich auch A+ gefunden (Januar 2024)
Auf credit-agricole.com habe ich folgende Crédit-Ratings der Credit Agricole(Rubrik: Issuer/ LT Senior preferred Debt) gefunden, die ich zu übernehmen empfehlen würde, weil sie die aktuellsten sind :
S/P: A+ (Oktober 2023)
Moody’s: Aa3 (Dezember 2023)
Fitch: A+/AA- (Januar 2024)
DBRS: AA low(September 2023)
Auf derselben Seite findet sich auch die Rubrik „LT/ST Counterparty“. Unter dieser Rubrik sind die Ratings der Credit Agricole teilweise etwas besser, ich würde aber die von mir aufgeschriebenen nehmen, auch wenn mir der Unterschied nicht ganz klar ist .
Stefan: Die Rankings der Credit Agricole sind somit sehr ähnlich denen der Consors -Bank(PNB Paribas) und stehen im Mittel genau zwischen „sehr hoher“ und „hoher Bonität“ (2 Mal A+ und 2 Mal AA-). Da kann man sich überlegen, ob im Ergebnis „hohe bonität“ oder „sehr hohe Bonität“ stehen soll. Ich weiß nicht, wie das sonst gehandhabt wird, wenn es genau dazwischen steht. Ich wäre wahrscheinlich eher dafür es restriktiver zu handhaben und es bei „hoher Bonität“ zu belassen, jedoch hielte ich es für wichtiger , dass es einheitlich gehandhabt wird und da weiß ich gerade nicht, wie ihr es sonst macht.
Hi Kathrin,
lieben Dank Dir für den Hinweis. In dem Fall ist es so, dass die Festgelder ja von der CA Consumer Finance angeboten werden. Die ist zwar Teil des Crédit Agricole Konzerns, aber eben doch eine selbständige Bank mit eigenem Rating. Daher zeigen wir hier nicht die Ratings der Mutter, sondern die der CA Consumer Finance. Aber: Habe leider gesehen, dass die Daten von Fitch zwar im Backend eingetragen, aber nicht aktiviert waren :-( ... Ist nun hiermit korrigiert, sodass die beiden Ratings von S&P und Fitch zur CA Consumer Finance dargestellt werden.
@Kathrin: Bzgl. der Unterscheidung zwischen "hohe Bonität" und "sehr hoher Bonität": Wir berechnen aus den Ratings immer einen Index und auf Basis des Wertes des Index erfolgt dann nach einem fest definierten System die Einstufung in "hohe Bonität" oder "sehr hohe Bonität". Zur Veranschaulichung: Unser Rating-Index für die CA Consumer Finance liegt auf Basis der 2 Ratings von Fitch und S&P bei 5 während die Consorsbank mit der BNP Paribas und den 4 Ratings bei 4,25 liegt. Da wir für die textuelle Einstufung runden müssen, landen wir bei 5 vs. 4 und das ist genau der Unterschied zwischen sehr hohe und hohe Bonität. Du merkst an der Betrachtung schon: Die Ratings sollte man nicht überbewerten! Sie sind ein Indaktor von vielen, aber die Aussagekraft ist letztlich begrenzt, u. a. wegen solch banaler Berechnungsmodalitäten.
@Stefan Erlich
Hallo Stefan!
Ich habe gerade zufällig festgestellt, dass die Credit Agricole (CA) in Bezug auf die automatische Verlängerung der Festgeldanlagen eine Veränderung vorgenommen hat. Nunmehr werden auch Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von 12 oder mehr Monaten nicht nur einmalig automatisch um 12 Monate verlängert, sondern dieses erfolgt auch mehrmals, bis eine fristgerechte Kündigung zum Ende der Laufzeit vorgenommen wird
(vgl. https://www.ca-consumerfinance.de/wp-content/uploads/2024/05/bedingungen_einlagengeschaeft.pdf, Seite 5 unter II., Ziffer 1., 2. Absatz).
Unter dem Punkt "Automatische Verlängerung" müsste somit beim Festgeld der CA eine entsprechende Korrektur vorgenommen werden.
VG Hans-Jürgen
Im Online-Bankung der Credit Agricole (CA) habe ich eine Veränderung festgestellt.
Die automatische Verlängerung (Prolongation) des Festgeldes kann man u. a. durch eine Kündigung im Online-Banking unterbinden. Im vergangenen Jahr habe ich eine zunächst ausgesprochene Kündigung im Online-Banking wieder widerrufen, so dass dann beim ursprünglichen Laufzeitende doch eine Verlängerung vorgenommen wurde. Diese Funktion der Wiedereinrichtung der automatischen Verlängerung ist zz. im Online-Banking nicht mehr gegeben. Ob dieses ggf. telefonisch mit dem Kundencenter vorgenommen werden könnte, ist mir nicht bekannt.
Man sollte somit mit der Kündigung eines Festgeldes bei der CA künftig - entgegen der Empfehlung von KA - besser bis ca. einen Monat vor Laufzeitende warten (Termin vormerken!), um dann entscheiden zu können, ob die Verlängerung zu den aktuellen Bedingungen nicht sinnvoll ist. Ansonsten muss man bei CA für die Neuanlage wieder den papierintensiven Antragsprozess neu durchführen.
VG Hans-Jürgen
Wie immer top Hinweise :-) Ist hiermit alles aktualisiert!
Credit Agricole erhöht ab dem 14.05.2024 bei den Laufzeiten 1, 2, 3 und 6 Monate den Festgeldzinssatz auf 3,00%. Bei allen anderen Laufzeiten ergeben sich keine Veränderungen.
VG Hans-Jürgen
Interessante Entwicklung, da die Prognosen für die nächste EZB-Sitzung in drei Wochen eine Senkung des Leitzinses vorhersagen.
Meine Frau und ich haben Ende Dezember je einen Festgeldantrag Online gestellt. Beide Konten wurden im Januar als Onlinekonto angelegt. Im Januar haben wir das Geld jeweils überwiesen. Das Geld wurde auf meinem Onlinekonto einige Tage später gebucht. Das Geld für das Konto meiner Frau ist bis heute 2.4.24 noch nicht auf dem Onlinekonto eingegangen. Die telefonische Servicenummer haben wir über Monate nach > 50 Anrufversuchen mit großem Zeitaufwand nicht erreicht. Auch auf verschiedene E-Mails haben wir bisher keine Antwort erhalten. Lediglich eine Bestätigung der Überweisung des Betrages haben wir jetzt erhalten. Besonders beruhigend ist es nicht, wenn man einfach keinen Ansprechpartner hat.
Wir sind seit 2015 Kunde bei CA. Bis ca, 2023 war telefonische Kontakt immer erfolgreich und E-mails wurden schnell beantwortet. Seitdem blieb jegliche Kontaktaufnahme erfolglos. Weshalb?
Ich habe eine Frage zur Steuer. Ich habe Festgeld auf 2 Jahre ungefähr im Februar 2023 bei CA angelegt. Laut FAQ werden die Zinsen zum Ablauf jedes Anlagejahres ausgezahlt. Heißt das, dass ich zum ersten Mal im Februar 2024 Zinsen ausgezahlt bekomme und damit in 2023 keine Zinsen zu versteuern sind?
Sorry, ich meinte natürlich Anlage seit Februar 2024 und erste Zinsgutschrift in Februar 2025. Damit die Frage, ob 2024 keine Zinsen zu versteuern sind.
@Flo
Deine Annahme ist korrekt. In dem von Dir beschriebenen Fall erhältst Du zum ersten Mal im Februar 2025 Zinsen, die dann auch erst komplett in 2025 zu versteuern sind.
VG Hans-Jürgen
Heute zum 21.03.24 endete meine 1 jährige Festgeldanlage , die ich auch verlängert habe . Der Zins wurde bereits auf meinem Referenzkonto ( bei meiner Hausbank ) gutgeschrieben. Besser geht es wohl kaum ..... vielleicht höhere Zinsen
@berti
Deine aktuelle positive Erfahrung kann ich aufgrund langjähriger Erfahrungen mit Festgeldanlagen bei der Credit Agricole (CA) bestätigen. Wenn auch das Antragsverfahren etwas "veraltet" anmutet und die Zeit von Antragstellung bis Erhalt der Anlagebestätigung auch recht lang erscheint, so erfolgt die Abwicklung stets einwandfrei.
Ich möchte Dir aber gerne, auch wenn es für Dein aktuelles Festgeld leider zu spät ist, für die Zukunft noch einen Tipp geben, wie Du aktuell noch 4,20% für die Festgeldanlage hättest bekommen können.
Im Dezember 2023 galt für Festgelder ab 1 Jahr bei der CA ein Zinssatz von 4,20%. Damals hatte ich u. a. noch mehrere Festgelder bei der CA, die in den Monaten Januar bis April 2024 fällig wurden. Du hattest damals ja zumindest auch das heute fällig gewordene Festgeld. Ende Dezember hat die CA dann auf ihrer Homepage die Zinssenkung ab dem 03.01.2024 angekündigt. Am 27.12.2023 habe ich dann eine entsprechende Anzahl neuer Festgelder mit einer Laufzeit von 2 Jahren zu 4,20% beantragt. Da die CA sich für vier Monate an den Zins bei Antragsstellung gebunden hält, gilt dieser für meine Anträge somit bis zum 26.04.2024. Bei den bestehenden Festgeldern habe ich dann auf die Verlängerung verzichtet und sie gekündigt. Das freiwerdende Geld überweise ich dann am gleichen Tag auf eines der neuen Festgelder an die CA zurück. Somit erhalte ich dann für zwei Jahre noch den Zins von 4,20% anstelle der zz. 3,40% bei einjähriger Verlängerung (nach weiteren zwei Zinssenkungen im Januar und Februar). Wäre mir damals schon die deutliche weitere Zinssenkungsphase bewusst gewesen, hätte ich die neuen Festgelder noch längerfristiger abgeschlossen.
Festgelder für zukünftige Monate schon frühzeitig abzuschließen, macht natürlich nur in Zinssenkungsphasen bzw., wenn man sich einigermaßen sicher sein kann, dass die Zinsen nicht wieder deutlich steigen könnten, Sinn. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob bzw. wielange die CA diese sehr kundenfreundliche Regelung beibehält. Beim aktuellen Zinsniveau der CA muss man m. E. ohnehin schauen, ob es je nach gewünschter Laufzeit nicht deutlich günstigere Angebote gibt.
Sollte sich bei der CA künftig etwas am Verfahren ändern, werde ich darüber berichten.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen: Danke für den interessanten Tipp. Kannst Du bitte noch einen Hinweis geben, wo die Angabe zu finden ist, dass "CA sich für vier Monate an den Zins bei Antragsstellung gebunden hält"?
@Micha S.
Guten Morgen Micha!
Den Hinweis auf die viermonatige Gültigkeit des Antrags findest Du in den "Bedingungen für das Einlagengeschäft der Credit Agricole Consumer Finance S.A.". Diese wiederum findest Du als PDF, wenn Du auf der Startseite der CA auf den Reiter "Ihre Vorteile" gehst und ganz nach unten scrollst. Auf Seite 5 unter II. Ziffer 1 des PDF steht in Fettdruck: Der Festgeldantrag ist für vier Monate nach dem Antragsdatum gültig.
Wenn Du einen entsprechenden Festgeldantrag bei der CA online erfasst und Dir die Unterlagen danach ausdruckst, enthält der "Kontoeröffnungsantrag" das Antragsdatum und auch den Hinweis "Der Festgeldantrag ist für vier Monate nach dem oben angegebenen Antragsdatum gültig.".
Im Rahmen des Antragsprozesses erhält man dann nach i.d.R. spätestens 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung über die Kontoeröffnung mit nochmaliger Mitteilung der Kontonummer (sie steht auch schon auf dem Antrag) und der Aufforderung zur Überweisung. Die Anlagebestätigung mit Laufzeit und Zinssatz erhält man dann erst nach Überweisung des Betrages.
Ablauf bei mir z. B. in dieser Woche:
- Überweisung des Anlagebetrages am 18.03.2024
- Wertstellung des Anlagebetrages im Online-Banking am 19.03.2024
- Buchung im Online-Banking und Erhalt der Anlagebestätigung im Online-Postfach am 21.03.2024
Ich hoffe, ich konnte mit diesen ergänzenden Informationen behilflich sein.
VG Hans-Jürgen
Danke für deine ausführliche Info zum Thema Zins rechtzeitig sichern. Wusste ich leider nicht . Schade
Hallo zusammen. Kann mir einer bitte mal genau sagen, ob man bei Festgelder die länger als 12 Monate laufen und über 12500€ bestehen,es notwendig ist, diese Verträge bei der Bundesbank zu melden?
Weil 3s handelt sich zwar um eine Französische Bank, aber mit einer deutschen Zweigstelle. Oder liege ich dort Falsch.
Oder anders gefragt. Kann es passieren,dass wenn man es versäumt hat den Vertrag zu melden,Post vom Hauptzollamt bekommt?
Hat sich schon einer mal Schlau gemacht.
Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten.
Gerade die Antwort selber gefunden.
Da die Credit Agricole als Überweisungskonto eine Iban benutzt,die mit DE anfängt,handelt es sich ganz klar um eine innerdeutsche Überweisung,und ist somit nicht Meldepflichtig.
Deine Aussage stimmt, soweit ich weiß, nicht:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf
"Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz […] haben Inländer […] Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie […] an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen)."
In diesem Fall mag es eine deutsche Bankverbindung sein. Aber der Zweck der Überweisung ist eine Anlage im Ausland. Daher besteht meines Erachtens Meldepflicht.
@ Tim
Nein, da liegst du falsch.
Bitte höre auf, Verwirrung zu stiften, nachdem das Thema bereits vor über einem Monat geklärt wurde.
Ich erhielt heute von der Bundesbank folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für die Übermittlung Ihrer meldepflichtigen Daten. Wir haben diese der Statistik zugeführt.
Der von Ihnen angegebene Sachverhalt unterliegt der Meldepflicht.
Ihre Meldepflicht ist somit erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen"
Die Überweisung ging an ein Konto mit deutscher IBAN (bei der Commerzbank) zur Anlage bei der Credit Agricole (Laufzeit 7 Jahre).
@Tim
Meldepflicht: Hast Du über die Seite der Bundesbank einfach eine E-Mail gesendet...?
https://www.bundesbank.de/de/startseite/kontakt
Ich melde Überweisungen immer an szawstat-private@bundesbank.de und erhalte die Bestätigung spätestens am nächsten Werktag. Die Adresse war, glaube ich, in einer pdf Datei der Bundesbank zum Thema Meldepflicht genannt.
@Tim
Vielen Dank für die Info, sehr wertvoll für mich.
Habe gestern noch ewig gesucht, zwar die Telefonnummer gefunden, aber tele halt nicht gern. Zumal nur aus dem Festnetz erreichbar. Ich hab nur ´n Handy...
Ich gehe von aus, es reichen die Angaben zum Land, Datum und Höhe der Überweisung...?
@Tim
Habe gerade die E-Mail Adresse gegooglelt und bin auf eine schöne übersichtliche PDF gestossen, die mir meine Frage beantwortet hat.
Vielen Dank nochmal...
@ Atzerix
Würdest du denn mit uns teilen wo man die email-Adresse
und diese übersichtliche PDF-Datei findet.
Danke :)
@Gernot
Als ich die Kommentare von Tim und Atzerix gelesen habe, habe ich dann auch die angegebene E-Mail-Adresse gegooglet. Als erstes Ergebnis wurde mir "https://www.bundesbank.de/resource/blob/850432/6d05474c1b67d364970a20363c4f2f89/mL/einstieg-in-das-meldewesen-data.pdf" angezeigt. Ich gehe davon aus, dass dieses pdf gemeint ist, was wirklich das Meldeverfahren übersichtlich darstellt.
VG Hans-Jürgen
Genau! Und eben die bereits genannten FAQs:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf
@Gernot, @Hans-Jürgen
Die angegebene Webadresse ist gemeint...
Hallo,
heißt das jetzt, dass alle Zinsen bei Geldanlagen im Ausland (z.B. Zinsen auf Tagesgeld) unabhängig von der Höhe/Laufzeit bei Rückzahlung auf das inländische Referenzkonto an die Bundesbank zu melden sind?
Zitat aus dem pdf zur Einführung in das Zahlungswesen:
„… Von der Meldepflicht generell befreite Zahlungen:…
- Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Lauf-
zeit bis zu 12 Monaten (Zinsen aus diesen Geschäften sind hingegen zu melden)“
Da die Meldung innerhalb von wenigen Tagen erfolgen soll und ich den Termin somit längst verpasst habe werde ich ja irgendwann mal sehen,ob noch was nachkommt. Frage mich aber in diesem Fall, warum die Bank ihre Anleger nicht auf diesen Umstand nicht hinweist. Die sehen doch vorher, aus welchem Land der Kunde stammt und von woher das Geld stammt.
Habe in einem anderen Forum folgendes gefunden.
Ich habe zu diesem Thema gerade auch noch einmal mit dem Kundendienst der CACF in Bingen telefoniert.
Zunächst war eine Mitarbeiterin vom First-Level-Support am Telefon. Sie sagte, dass keine AWV-Meldepflicht seitens des Kunden besteht, da die Einzahlungen auf eine DE-IBAN erfolgen. Weiterhin hat sie angemerkt, dass das Modell mit dem deutschen Konto extra so gewählt wurde, damit sich die Kunden um diese rechtlichen Dinge nicht kümmern müssen.
Ich hatte dann nach weiteren Details gefragt. Daraufhin hat sie mich an eine Mitarbeiterin des Second-Level-Supports durchgeleitet.
Diese Mitarbeitern hat die Aussagen wie folgt präzisiert:
Es besteht keine AWV-Meldepflicht für Einzahlungen auf das Konto der
CACF mit DE-IBAN bei der Commerzbank, auch nicht für Beträge über 12.500 Euro und/oder Laufzeiten von mehr als 12 Monaten
Begründung: Es handelt sich um ein Konto mit DE-IBAN (technisch gesehen handelt es sich um ein sog. Sammelkonto)
Die Rückzahlung des Anlagebetrags nach Laufzeitende kann von einem französischen Konto erfolgen, hier ist eine AWV-Meldepflicht vorgesehen
Die CACF gibt dann auch einen entsprechenden Hinweis in dem zugehörigen Verwendungszweck
Das hier ist zunächst mal eine sinngemäße Wiedergabe des Telefonats, ohne Kommentierung meinerseits oder irgendeine (rechtliche) Bewertung.
Dieselbe Person hat dann noch bei der Bundesbank angerufen,die diese Information als Falsch darstellten.
Er hat dann halt nachgemeldet. Dank Datenschutz wurde weder Name noch Anschrift verlangt. Halt nur Geldmenge und Monat.
Wie soll das später noch nachverfolgt werden?
Wahrscheinlich eine ABM Stelle bei der Bundesbank.
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Crédit Agricole, Paragraf 11 Außenwirtschaftsgesetz, Deutsche Bundesbank melden
jdietrich
7. November 2023
Erledigt
jdietrich
Finanztip Fan
Reaktionen1Beiträge2
7. November 2023
#1
Hallo Leute,
kann jemand sagen ob Festgeldanlagen bei der "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" nach Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetz (AWG), bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden müssen?
"Deutsche Staatsbürger sind gemäß Paragraf 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dazu verpflichtet, Zahlungen ins Ausland von mehr als 12.500 Euro der Deutschen Bundesbank zu melden".
Ausnahme:
"Wer aber sein Geld nur bis maximal zwölf Monate anlegt, kann einen beliebigen Betrag überweisen, ohne die Behörden darüber in Kenntnis setzen zu müssen".
Wenn es also mehr als 12.500 Euro und länger wie zwölf Monate sind, müsste das eigentlich gemeldet werden.
Aber ist das eine Zahlung ins Ausland?
Da der Anlagebetrag an ein deutsches Bankkonto (Comerzbank, mit deutscher IBAN) überwiesen wird, die "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" ist aber ein international tätiger Finanzdienstleister mit Sitz in Frankreich und durch die Einlagensicherung in Frankreich abgesichert.
Wer kann da eine genaue Auskunft geben?
Gruß an alle
gfusdt5
Koryphäe
Reaktionen232Trophäen2Beiträge697
7. November 2023
#2
Laut Biallo und dem Handelsblatt ist das bei Laufzeiten über 12 Monaten tatsächlich notwendig.
WerAuchImmer
Koryphäe
Reaktionen481Trophäen2Beiträge1.398
7. November 2023
#3
Verrückt. Hab ich tatsächlich noch nie von gehört.
Pumphut
Koryphäe
Reaktionen709Trophäen3Beiträge1.562
7. November 2023
#4
Hallo,
Zitat von jdietrich
Aber ist das eine Zahlung ins Ausland?
Da der Anlagebetrag an ein deutsches Bankkonto (Comerzbank, mit deutscher IBAN) überwiesen wird,
Eben. Wenn es wirklich so ist, dass der Anleger das Geld zu einer deutschen Bank mit deutscher IBAN überweist, überweist der Anleger eben nicht in das Ausland. Das macht in dem Fall erst die Commerzbank. Zur Sicherheit sollte man aber einmal bei der Crédit Agricole nachfragen.
Gruß Pumphut
gfusdt5
Koryphäe
Reaktionen232Trophäen2Beiträge697
7. November 2023
#5
Das wäre dann evtl. auch bei Nutzung des norisbank ZinsMarkts so. Dort gibt es auch ein deutsches Verrechnungskonto und die norisbank überweist weiter.
WerAuchImmer
Koryphäe
Reaktionen481Trophäen2Beiträge1.398
7. November 2023
#6
Ich würde es auch so sehen. Solange man selbst nur Überweisungen auf deutschen Konten ausführt, sollte man auch nichts zu melden haben.
Deswegen hat man davon vielleicht bisher auch so wenig gehört.
Nireno
Sparfuchs
Reaktionen5Trophäen1Beiträge97
8. November 2023
#7
Ich klinke mich interessiert ein und bin gespannt, ob jemand von euch mit der Info, die er oder sie von einer Bank direkt erhalten hat, aufwarten kann.
Mich würde es auch interessieren, wie es ist bei einer ausländischen Bank und deutscher IBAN.
Bei ausländischer Bank und ausländischer IBAN scheint der Fall ja klar zu sein.
andiii_98
Koryphäe
Reaktionen344Trophäen2Beiträge1.286
8. November 2023
#8
Bei Leaseplan steht der Hinweis auf diese Meldung im Verwendungszweck der Überweisung.
johu
Koryphäe
Reaktionen190Trophäen2Beiträge736
9. November 2023
#9
Zitat von andiii_98
Bei Leaseplan steht der Hinweis auf diese Meldung im Verwendungszweck der Überweisung.
Soweit ich das verstehe, sind das Hinweise der Bank: Die Bank sichert sich rechtlich ab, indem sie den Kunden auf eine eventuelle Meldepflicht hinweist.
Siehe auch hier:
https://www.biallo.de/girokont…das-sollten-sie-beachten/
Bei mir stand bei den CACF Geldern nichts, da deutsche IBAN. Daher ist m.M. in diesem Fall nichts zu melden.
Ist es bei Leaseplan ein Konto ausserhalb von DE?
andiii_98
Koryphäe
Reaktionen344Trophäen2Beiträge1.286
9. November 2023
#10
Zitat von johu
Ist es bei Leaseplan ein Konto ausserhalb von DE?
Die Bank ist in den Niederlanden und hat eine NL-IBAN. Also ja.
jdietrich
Finanztip Fan
Reaktionen1Beiträge2
9. November 2023
#11
Also, ich habe telefonisch bei der "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" nachgefragt und mir wurde gesagt, "Die Meldung erfolgt von der Crédit Agricole Consumer Finance S.A und ich müsse da nichts melden" sehr kurz angebunden und in einem unfreundlichen Ton.
Bei der Deutschen Bundesbank habe ich auch telefonisch nachgefragt und zumindest die Dame, die ich da am Telefon hatte, wusste das auch nicht so genau, meinte dann aber, dass ich das nicht melden müsste.
So richtig informiert haben mich diese Aussagen nicht, denn wie rechtssicher sind telefonische Aussagen am Telefon?
Gruß an alle
Danke 1
andiii_98
Koryphäe
Reaktionen344Trophäen2Beiträge1.286
9. November 2023
#12
Zitat von jdietrich
Bei der Deutschen Bundesbank habe ich auch telefonisch nachgefragt und zumindest die Dame, die ich da am Telefon hatte, wusste das auch nicht so genau, meinte dann aber, dass ich das nicht melden müsste.
Au Backe. Aber der arme Kontobesitzer hat am Ende die Steuerfahndung oder wen auch immer am Hals, wenn er solchen Infos folgt und es am Ende doch nicht passt...
Achim Weiss
Ehrenmitglied
Reaktionen1.099Trophäen2Beiträge4.204
9. November 2023
#13
Zitat von jdietrich
Wie rechtssicher sind telefonische Aussagen am Telefon?
Nicht besonders.
Wenn Du einen Zeugen hast, vielleicht etwas, sonst überhaupt nicht.
In letzter Konsequenz sagt Dir das der Richter.
lieberjott
Koryphäe
Reaktionen409Trophäen2Beiträge1.438
9. November 2023
#14
Zitat von andiii_98
Au Backe. Aber der arme Kontobesitzer hat am Ende die Steuerfahndung oder wen auch immer am Hals, wenn er solchen Infos folgt und es am Ende doch nicht passt...
Darum geht es bei dem gesamten Gesetz aber gar nicht.
"...
Durch Rechtsverordnung kann angeordnet werden, dass Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr, insbesondere aus ihnen erwachsende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Vermögensanlagen und die Leistung und Entgegennahme von Zahlungen, unter Angabe des Rechtsgrundes zu melden sind, damit
1. festgestellt werden kann, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung, Erleichterung oder Anordnung von Beschränkungen vorliegen,
2. zu jedem Zeitpunkt die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden kann,
3. die Wahrnehmung der außenwirtschaftspolitischen Interessen gewährleistet wird oder
4. Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder internationalen Exportkontrollregimen erfüllt werden können."
Ergo geht es, salopp gesagt, über um Statistiken.
qwerty
Finanztip Fan
Reaktionen1Trophäen1Beiträge10
19. April 2024
#15
Ich habe zu diesem Thema gerade auch noch einmal mit dem Kundendienst der CACF in Bingen telefoniert.
Zunächst war eine Mitarbeiterin vom First-Level-Support am Telefon. Sie sagte, dass keine AWV-Meldepflicht seitens des Kunden besteht, da die Einzahlungen auf eine DE-IBAN erfolgen. Weiterhin hat sie angemerkt, dass das Modell mit dem deutschen Konto extra so gewählt wurde, damit sich die Kunden um diese rechtlichen Dinge nicht kümmern müssen.
Ich hatte dann nach weiteren Details gefragt. Daraufhin hat sie mich an eine Mitarbeiterin des Second-Level-Supports durchgeleitet.
Diese Mitarbeitern hat die Aussagen wie folgt präzisiert:
Es besteht keine AWV-Meldepflicht für Einzahlungen auf das Konto der
CACF mit DE-IBAN bei der Commerzbank, auch nicht für Beträge über 12.500 Euro und/oder Laufzeiten von mehr als 12 Monaten
Begründung: Es handelt sich um ein Konto mit DE-IBAN (technisch gesehen handelt es sich um ein sog. Sammelkonto)
Die Rückzahlung des Anlagebetrags nach Laufzeitende kann von einem französischen Konto erfolgen, hier ist eine AWV-Meldepflicht vorgesehen
Die CACF gibt dann auch einen entsprechenden Hinweis in dem zugehörigen Verwendungszweck
Zusätzlich habe ich noch bei zwei versch. Stellen der Bundesbank angerufen. Die Informationen, die ich dort erhalten habe, sind wie folgt:
Geldanlagen bei einer ausländische Bank > 12.500 Euro und/oder mehr als 12 Monaten Laufzeit sind generell meldepflichtig
Laut Aussage der beiden Bundesbank-Mitarbeiter ändert sich an der AWV-Meldepflicht auch dadurch nichts, dass man die Überweisung an eine DE-IBAN tätigt
Entscheidend ist einzig und allein der Sitz der Bank
Diese Aussage haben die beiden Bundesbank-Mitarbeiter unabhängig voneinander in separaten Telefongesprächen mit mir getätigt; ich gehe also davon aus, dass die Aussage belastbar ist
Eine Nachmeldung war über das Telefon problemlos möglich. Die Mitarbeiterin wollte nur das Zielland, den Monat der Überweisung, den Betrag und die Laufzeit wissen. Es wurden keine persönlichen Daten wie Name oder Kontonummer abgefragt. Einen Beleg o.Ä. erhält man auch auf explizite Nachfrage hin nicht. Ich habe mir Zeitpunkt und Inhalt des Telefonats handschriftlich notiert und abgeheftet.
Meine persönliche Meinung: Ich bin mir nicht sicher, wie scharf das Schwert bzgl. Bußgeldverfahren bei versäumter AWV-Meldefrist für Privatpersonen wirklich ist. Weil nicht einmal persönliche Daten erfasst werden (was ich prinzipiell aus Gründen des Datenschutzes positiv finde), könnte das meiner Meinung nach gar nicht effektiv verfolgt werden. Macht eure AWV-Meldung am besten einfach telefonisch, das dauert dauert weniger als 2 Minuten, und macht euch über das Gespräch sofort eine Aktennotiz.
@ OnkelTom: Komplete Threads aus anderen Foren hier reinzukopieren, scheint mir nicht sehr zielführend. Mit den entscheidenden Zeilen und ggf. dem passenden Link dürfte den hiesigen Interessierten mehr geholfen sein.
Dem möchten wir uns gerne anschließen, lieber "Onkel Tom". Ist sicherlich gut gemeint gewesen und wir sind dankbar für jede hilfreiche Information durch die Nutzer. Aber besser entweder nur die relevanten Abschnitte übernehmen oder ggf. einfach auf die Originalquelle selbst verweisen.
Vielen lieben Dank für das Verständnis :-)
Ist mir ja auch aufgefallen, konnte es danach leider nicht mehr bearbeiten. Notfalls bitte löschen. Sorry nochmals.
@ Eine Fragende
Meines Wissens sind Zinsen nur dann meldepflichtig, wenn einzelne (Aus)Zahlungen mindestens 12.500€ betragen. Die Summe an Zinsen ist dann unerheblich.
Guten Morgen lieber OnkelTom,
alles gut und nochmal danke für dein Verständnis. Wir lassen den Beitrag stehen, da wir im Sinne der Transparenznur sehr ungern bzw. restriktiv löschen, und gehen einfach davon aus, dass das eine Ausnahme bleibt, auch von anderen Usern :-)
Guten Wochenstart allen!
Zur Information: Die Zinsbescheinigung für das Jahr 2023 steht im Postbereich der Credit Agricole zur Verfügung.
VG Hans-Jürgen
Ich habe im Januar 2024 einen Festgeldantrag geschickt.Das Geld habe ich Ende Januar überwiesen. Bis heute 5.3.2024 habe ich keine Anlagebestätigung erhalten. Nach mehrmaliger Nachfrage wurde der Geldeingang bestätigt aber die Anlage ist immer noch nicht bestätigt.Was kann ich tun?
Guten Morgen Tosca,
hast Du Zugangsdaten zu Deinem Konto, oder hast Du überhaupt gar nichts bekommen?
Falls Du überhaupt nichts bekommen hast, würde ich dort anrufen und sie bitten/ auffordern Dir umgehend die Bestätigung und entsprechende Zugangsdaten zu schicken!
Wenn Du überhaupt gar nichts hast und auch keinen Zugang zu Deinem Konto, ist es ja - im übertragenen Sinne - ein "Blindflug".
Sie können zwar sagen, dass Deine Überweisung eingegangen ist, doch ob es wirklich so ist, kannst Du ohne Kontozugriff nicht wissen.
An Deiner Stelle würde ich wirklich darauf drängen, dass sie Dir umgehend die Bestätigung, alke Kontoinformationen und Zugangsdaten zuschicken.
Und in Anbetracht der langen Zeit seit der Eröffnung würde ich auch eine Frist setzen.
Viele liebe Grüße
Sonnenschein
Ergänzend hierzu meine Erfahrung, dass die Kontoeröffnungsbestätigung in das Postfach im persönlichen CACF-Online-Portal gesendet wurde (10 Tage nach Kontoeröffnung). Diese muss nicht zwingend mit der Hauspost kommen.
Wie bereits vorgeschlagen bringt ein Anruf bei der CACF hoffentlich eine zufriedenstellende Klärung in das Ganze.
Service-Hotline CACF:
06721-9101 836
Mo bis Do: 9-18 Uhr & Fr: 9:30-17 Uhr
@Tosca
Unter Bezug auf Deinen Kommentar von heute Nacht - ich hoffe, Du hast deshalb nicht schlecht geschlafen - kann auch ich Dir aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen mit der Credit Agricole mitteilen, dass dort alles im Wesentlichen zufriedenstellend läuft und Du keinen Sorgen um Dein Geld haben musst. Die verwaltungsmäßige Abwicklung hinkt immer etwas hinterher, aber die Verzinsung erfolgt stets am Geldeingang.
Die Frage, die sich auch mir stellt und die aus den Antworten von Sonnenschein bzw. B.A.M. herausklingt, ist, ob Du bei der Antragstellung auch die Nutzung des Online-Bankings mit beantragt hast. Dieses ist wirklich sehr zu empfehlen und vereinfacht Einiges. Da könntest Du dann voraussichtlich auch schon jetzt, bevor Dir die Anlagebestätigung zugegangen ist, sehen, dass Dein Geld auf dem Festgeldkonto liegt. Und wie B.A.M. angibt, wirst Du dann auch dort im Postfach die Anlagebestätigung erhalten.
Solltest Du das Onlinebanking noch nicht mit beantragt haben, solltest Du telefonisch abklären, wie Du das schnellstmöglich nachholen kannst. Ich selbst kann Dir leider keine Erfahrung mitteilen, wie die Einrichtung des Onlinebankings bei Erstanträgen zz. funktioniert, da es bei meinem Erstantrag im Jahr 2016 noch nicht existierte und ich es erst seit dem Jahr 2021 nutzen kann. Vielleicht gibt es jemanden, der auch erst kürzlich seinen Erstantrag gestellt hat und Dir daher aktuellere Informationen geben kann.
Die Informationen zum Onlinebanking auf der Homepage muss man leider als schlecht bezeichnen. Wenn Du aber erst einmal drin bist, dann gibt es dort unter FAQ umfassende Erläuterungen. Künfig kannst Du Dir dann bei Neuanträgen die Antragsunterlagen dort zum Ausdruck einstellen lassen und erhältst dort auch die Information über die Kontoeröffnung und die Anlagebestätigung. Ebenso wird die Jahressteuerbescheinigung dort eingestellt, was dieses Jahr auch etwas länger dauert als üblich.
Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit ein wenig weiterhelfen. Bei weiteren Fragen melde Dich gerne.
VG Hans-Jürgen
Zinssenkung bei Credit Agricole (CA) ab dem 13.02.2024!!!
Die CA hat heute Nachmittag auf ihrer Homepage eine - diesmal deutliche - weitere Zinssenkung beim Festgelt ab morgen angekündigt.
Wer sich als Bestandskunde die aktuellen Zinssätze noch sichern will, kann heute noch entsprechende Anträge stellen. Die Überweisung des Anlagebetrages hat spätestens vier Monate nach dem Antragsdatum zu erfolgen.
Ich gehe davon aus, dass auch die CA Auto Bank zeitversetzt in den nächsten Wochen die Zinssenkung der CA nachvollziehen wird.
Meine Güte, was ist denn da bloss los? Der Leitzins ist noch bei 4 Prozent und die Festgelder für 3 und mehr Jahre sind bei unter 3 Prozent ... wie weit wollen die noch senken???
Interessant ist es schon: Erst senkt die CA sehr spät - viel später als andere Banken - und jetzt geht es plötzlich Schlag und Schlag und auf ein niedrigeres Niveau als viele andere Banken. Eventuell hat die CA als eine der größten Banken der Welt konkrete Infos über eine zeitnahe Zuspitzung der Immobilienkrisen? Denn dann würde auch die EZB eher früher senken als erst im Sommer.
vor allem ist erstaunlich, dass aucch die kurzen Laufzeiten deutlich gesenkt wurden ...von 1 bis 7 Monaten um 0,7 Prozentpunkte, die längeren um 0,4.
Ich könnte mir vorstellen, dass die CA mit den vergleichsweise harten Zinsverminderungsschritten auf Nummer sicher gehen möchte, weil sie in der (jüngeren) Vergangenheit viele Anlagen (mittel- bis längerfristig) zu "hohen" Zinsen abgeschlossen hat.
Und mit Blick auf auslaufende (!) Festgelder im kurzen und eventuell mittleren Bereich (bis 3 Jahre) setzt die CA eventuell darauf, dass die Kunden das Geld nicht abziehen bzw. eine rechtzeitige Kündigung vergessen und die Anlage automatisch verlängert wird.
Dafür schätze ich das Forum sehr!
Dank dem Kommentar von Hans-Jürgen bekam ich diese kurzfristige, für mich wertvolle und hilfreiche, Info.
Ich habe am 12.02.2024 abends online erfolgreich den Antrag gestellt, und mir heute telefonisch bestätigen lassen dass die Konditionen im Antrag (FG für die gewählte Laufzeit 12 Monate: Zinssatz beträgt 3.90 %) Gültigkeit haben.
Ausschlaggebend für meinen Entscheid war auch der Hinweis mit den "vier Monaten", da die Anlage erst in ca. 3,5 Monaten relevant wird, und ich die Kontoeröffnung entsprechend rausgezögert hatte. Jetzt passt es ;-)
Herzlichen Dank, Hans-Jürgen!
@B.A.M.
Gern geschehen.
Ich habe mich am Montag auch zunächst noch einmal in den "Bedingungen für das Einlagengeschäft der CA" vergewissert, ob diese in einer Zinssenkungsphase günstige Regelung (vier Monate Zeit für die Überweisung des Anlagebetrages) noch gilt und dann auch noch zwei Festgelder für im Mai bzw. Juni freiwerdende Gelder beantragt.
Da die vorstehende Regelung ein Alleinstellungsmerkmal der CA ist, könnte ich mir aber vorstellen, dass man dieses ggf. auf absehbare Zeit überdenkt.
Ist das eigentlich immer noch so, dass das Back Office der CA-CF durch die SWK-Bank in Mainz betrieben wird?
Es ist nämlich erstaunlich, dass die eigenständige, deutsche Tochter CreditPlus auf ihrer Seite eine gleichlautende Meldung bezüglich verzögerter Bearbeitung von Festgeldern veröffentlicht.
Davon würde ich ausgehen (siehe: https://www.kritische-anleger.de/swk-bank/festgeld/#Kommentar_13206 ).
Danke Spooky78,
tatsächlich handelt es sich um eine Durchwahl bei der SWK:
https://www.dasoertliche.de/?zvo_ok=&seo=true&ci=Bingen&buc=366&plz=&quarter=&district=&ciid=&ph=067219101&kgs=&buab=&zbuab=&form_name=search_inv
Mir kommmt es etwas suspekt vor, dass beide Töchter der CA (also CA-CF und CreditPlus) aktuell keine Festgelder "annehmen können".
Allerdings steht die SWK in den Bewertungen aktuell auch ziemlich "rot" dar.
Angenommen werden TG/FG-Anträge von beiden CA-Töchtern weiterhin, die Bearbeitung dauert nur wohl etwas länger. Via WeltSparen scheint es allerdings etwas schneller zu gehen.
Ich habe am 15.01.2024 einen Festgeldantrag an die Credit Agricole gesandt und am 17.01.2024 den Anlagebetrag überwiesen der mit Wertstellung 18.01.2024 bei der CA verbucht wurde. Am 23.01.2024 lag die Anlagebestätigung mit Beginn der Anlage 18.01.2024 und dem vereinbarten Zinssatz vom 15.01.2024 in meinem Postfach bei der CA. Wie man sieht, hat alles schnell und reibungslos funktioniert. Zudem habe ich am 23.01.2024 mit E-Mail die Geldanlage zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt. Die Bestätigung meiner Kündigung konnte ich heute 24.01.2024 in meinem Postfach abrufen.
Frühere Anlagen bei dieser Bank wurden stets termingericht abgewickelt.
Die Bank ist in jedem Fall eine Empfehlung wert.
Zunächst kurz in eigener Sache: Da ich heute festgestellt habe, dass das Kürzel "HJK" schon anderweitig genutzt wird, werde ich ab sofort unter "Hutta" firmieren.
@ Wall
Wie Du schon in meinen vielleicht etwas zu langen Kommentaren lesen konntest, kann ich die CA aufgrund meiner Erfahrungen auch uneingeschränkt empfehlen.
Für die von Dir beschriebene Kündigung des Festgeldes gibt es im Online-Banking der CA aber auch noch einen einfacheren Weg. Wenn Du in die Festgeldübersicht gehst, befindet sich am Ende der jeweiligen Zeile des Festgeldes ein Feld, in dem ein Stift abgebildet ist. Wenn Du dieses Feld anklickst, öffnet sich eine Maske, wo Du das jeweilige Festgeld einfach kündigen kannst. Es ist nur eine kurze Bestätigung mittels der übersandten mTAN erforderlich. Die Bestätigung der Kündigung bekommst Du dann kurzfristig in Dein Postfach.
Hallo Creatifx!
Danke für Deine Rückmeldung. Es freut mich, dass ich Dir weiterhelfen konnte. Die Anlagebestätigung der CA ist übrigens heute erwartungsgemäß im Online-Banking bei mir eingestellt worden.
Du hast gestern die ganze Bandbreite der möglichen Kommentare für Deine einfache und nachvollziehbare Anfrage erleben müssen. Nach dem Kommentar von Peter hätte ich ihm gerne sofort eine Rückmeldung gegeben. Deine Rückäußerung war daher vollkommen angemessen und gut. Dass er Dich damit eventuell vergrault hat, finde ich schade. Herr Stahmann hat ihm ja auch eine freundliche "Belehrung" gegeben. Aus seiner weiteren Meldung muss man aber wohl schließen, dass es ihm an der Einsicht fehlt. Eine kurze Entschuldigung bei Dir wäre sicherlich angemessener gewesen.
(@ Peter: Bitte verzichte auf an Rückmeldung an mich, die wirklich niemandem etwas bringt!!!)
Wie Spooky78 ja gestern auch bestätigt hat, ist die Info zum Online-Bankíng auf der CA-Homepage mindestens ausbaufähig. Die Erkenntnis, dass man auch Anträge schon stellen kann, wenn man erst in vier Monaten das Geld zur Verfügung hat, habe ich auch erst durch eine Information in einem anderen Zinsportal wirklich verinnerlicht. Wenn man bei CA lange genug und intensiv sucht, findet man das zwar auch. Aber das hat mich in der Vergangenheit nie interessiert, da ich die Anträge gestellt habe, wenn ich das Geld auch zur Verfügung habe. Im Jahr 2019 hatte man nur vier Wochen für die Überweisung Zeit. Wann genau das umgestellt wurde, ist mir nicht bekannt. Im Antrag wird aber auch auf diese Frist hingewiesen.
Wie Du sicherlich festgestellt hast, ist die schnelle Sichtbarkeit des eingegangenen Anlagebetrages in meinem geschilderten aktuellen Fall der Tatsache geschuldet, dass ich den Antrag schon im Dezember gestellt hatte.
Beim Erstantrag bzw. Antrag mit gleichzeitiger Geldüberweisung nimmt das ganze Verfahren - wie ich letztens geschildert habe und WF gestern auch noch einmal bestätigt hat - rd. 14 Tage in Anspruch.
Aufgrund meiner Erfahrungen braucht man sich bei der CA aber keine Sorgen machen, da die Verzinsung auf jeden Fall ab Geldeingang erfolgt.
Ich möchte Dich daher gerne ermuntern, nicht von dieser Plattform Abstand zu nehmen. Wie Herr Stahmann richtig festgestellt hat, geht es um einen Erfahrungsaustausch. Und auch bezüglich der CA gibt es sicherlich deutlich negative Rückmeldungen. Es ist dann nur oft die Frage, ob sie wirklich substantiell sind oder vielleicht sogar erklärbar.
Es treiben sich hier leider gelegentlich Prolle und Trolle herum - ich bitte diese Spitze zu entschuldigen -, die wirklich keine Hilfe darstellen. Man sollte sie einfach ignorieren.
Ich wünsche Dir und allen anderen weiterhin gute Erfahrungen und viel Erfolg bei den Geldanlagen. Wenn ich Erfahrungen zu einer Bank habe, werde ich mich gerne bei konkreten Fragen gelegentlich wieder einmal zu Wort melden.
Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!!!
MfG HJK
Ich würde das Festgeldkonto der CA nutzen. Läuft das alles nur telefonisch oder auch online? Vielleicht habe ich ja Paranoia, aber ich sehe es gerne schwarz auf weiß, wenn mein Geld angekommen ist - und nicht nur telefonisch. Außerdem würde ich Verlängerungen gerne online ab- oder ausschalten.
LG
Wenn man online ein Konto bei einer Bank eröffnen möchte, schaut man sich die Webseite der Bank an.
Wenn man sich die Webseite der Bank anschaut, sieht man oben rechts einen Link mit der Aufschrift "Kunden-Login", der einen zum Online-Baning führt.
Weiterhin sieht man links im Menü einen Link mit der Aufschrift "Fragen zu Ihrem Festgeld", der einen unter anderem zu der Fragekategorie "Mein Festgeld Online" führt, unter der Fragen zum Online-Banking beantwortet werden.
Entweder hast du dir die Webseite der Bank, bei der du online ein Konto eröffnen möchtest, noch nie angeschaut oder du trollst.
Hallo Creatifx!
Für Deine "Paranoia" habe ich Verständnis. Bei der CA kann ich Dich aufgrund meiner bisherigen langjährigen Erfahrungen (s. auch nachstehend meine Kommentare vom 16.01.2024) beruhigen.
Zusätzlich kann ich aber in Deinem Sinne auch noch ein paar Ergänzungen machen, die ich in dieser Woche praktisch feststellen konnte.
Im Dezember, als die CA ihre Zinssenkung ab dem 03.01.2024 veröffentlicht hat, habe ich noch einige Festgeldanträge vorgenommen, um mir die damals geltenden 4,20% zu sichern. Diese arbeite ich jetzt Zug um Zug bei Freiwerden bisheriger Festgelder (auch bei der CA), die ich entsprechend gekündigt habe, ab. Die Konten der neuen Festgelder wurden zum 27.12.2023 im Online-Banking (zeitversetzt sichtbar) eingerichtet. Die entsprechende Information über die Kontoeröffnungen habe ich dann am 08.01. bzw. 09.01.2024 im Postfach des Online-Bankings erhalten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Konten auch im Online-Banking mit dem Status "in Bearbeitung" sichtbar.
Anfang dieser Woche war dann das erste "alte" Festgeld fällig. Ich habe dann das Geld nach Eingang bei mir umgehend wieder an die CA auf eines der neuen Festgelder überwiesen. Nach Eingang bei der CA war der Zahlungseingang in den Kontobewegungen dieses Kontos umgehend als wertgestellt ersichtlich und am nächsten Tag dann auch gebucht. Der Status des Kontos wurde dann auf "Konto aktiv" umgestellt. Im Online-Banking war dann auch die konkrete Anlagedauer ersichtlich. Die entsprechende schriftliche Anlagebestätigung werde ich dann voraussichtlich am Montag im Postfach haben.
Das "Ausschalten" der Verlängerung ist im Online-Banking möglich und kann im Bedarfsfalle auch noch einmal widerrufen werden.
Einen telefonischen Kontakt zur CA habe ich bisher noch nie gebraucht.
MFG
Ich stelle eine Frage und muss mich beleidigen lassen? Da fragt sich, wer der Troll ist.
Hallo zusammen,
@Creatifix: Nein, hier soll sich niemand beleidigen lassen müssen, weil man einfach eine grundsätzliche und nachvollziehbare Frage hat, für dessen Antwort man gern zusätzlich neben Informationen auf der Webseite einer Bank auch die Erfahrungen von Bestandskunden einholen möchte.
@Peter: Danke zunächst einmal für eine erste Hilfestellung, wo genau auf der Webseite der Bank genauere erste Informationen zu finden ist. Beim nächsten Mal gerne einfach auf deinen letzten Satz verzichten, der schlicht unnötig ist :-) Man weiß letztendlich nie 100-prozentig, warum eine Person vielleicht unabhängig von solchen öffentlichen Informationen doch in einem Forum noch einmal extra nachfragt. Lieben Dank dir schon einmal.
Viele Grüße
David
Es geht ja nicht um das Konto. Naturlich kann ich das Konto eröffnen und bin nicht zu blöde, zu lesen, was auf der Website steht. Es ist ja nicht mein erstes Tages- oder Festgeld. Meine Frage war klar und deutlich, ob ich online sehen kann, wenn mein Geld angekommen ist und ob ich online über die Verlängerung bestimmen kann. Da ist die CA Website nämlich kryptisch gehalten, dass der Kontakt telefonisch stattfindet (da ist mein Wissensstand), aber auch online möglich ist (das wäre wohl neu). Danke an HJK, Dein Beitrag hat mir weitergeholfen.
> Fragen zu Ihrem Festgeld
>> Mein Festgeld Online
>>> Kann ich online auf mein Festgeldkonto zugreifen?
"Ein Online-Zugang wird von der Crédit Agricole Consumer Finance S.A. angeboten. [D]ie Abfrage des aktuellen Kontostands können Sie jedoch auch weiterhin (...) über die Festgeld-Hotline (...) vornehmen."
Was ist daran kryptisch? Es wird sowohl Online-Banking als auch Telefon-Banking angeboten. Ich verstehe die Aufregung wirklich nicht.
Bist Du eigentlich hier um zu helfen, oder um die Leute anzupflaumen? So eine Website brauche ich nicht. Aufnimmerwiedersehen.
@ Peter: Naja, ich kann da Creatifx Irritation schon nachvollziehen. Immerhin steht in den FAQs unter der Rubrik "Mein Festgeld online" (!) auf die Frage "Wie kann ich meinen Kontostand abfragen?":
"Ihren Kontostand (d.h. Ihren Anlagebetrag) können Sie während unserer Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag 9:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag 9:30 Uhr – 17:00 Uhr) unter der Festgeld-Hotline 06721 – 9101836 abfragen. Geben Sie dazu bitte einfach Ihr Telefonbanking-Passwort an."
Logisch und eindeutig wäre an dieser Stelle doch wohl eher eine Antwort wie z.B.: "Sie können Ihren Kontostand jederzeit in Ihrem Online-Banking-Konto unter Punkt XY abfragen". Stattdessen aber unter dem Menüpunkt "ONLINE-Banking" nur auf eine Lösung mittels "TELEFON-Banking" hinzuweisen, ist schon ziemlich merkwürdig und m.E. keine optimale und kundenfreundliche Darstellung.
@creatifx; Meinen letzten Antrag hatte ich am 28.12.2023 online ausgefüllt und am 29.12.2023 unterschrieben. Den Anlagebetrag hatte ich am 29.12.2023 in Echtzeit überwiesen. Am 04.01.2024 erhielt ich von dem Einlagenservice der CACF im Onlinepostfach die Mitteilung, dass der Überweisungsbetrag eingegangen ist. Am 10.01.2024 wurde das Festgeldkonto eröffnet. Es war im Onlinebanking mit der Kontonummer sichtbar. Der Anlagebetrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf das Konto gebucht. Die Eröffnung wurde mir vom Einlagenservice ein paar Stunden später im Onlinebanking mitgeteilt. Einige Stunden später war der Anlagebetrag dann im Onlinebanking sichtbar. Die Anlagebestätigung wurde am 11.01.2024 in das Onlinebanking eingestellt. Der am 29.12.2023 per Echtzeit überwiesene Geldbetrag war im Onlinebanking erst zwischen dem 10.01. und dem 11.01.2024 sichtbar. Der Betrag musste nach Prüfung der Geldwäschevoraussetzungen durch den Einlagenservice von dem Sammelkonto (Commerzbank) auf mein Festgeldkonto bei der CACF gebucht werden. Erst nach dieser Überweisung war der Eingang des Anlagebetrages im Onlinebanking
für mich sichtbar.
Ich versuche schon seit dem 02.01.2024 schriftlich oder telefonisch CA zu kontaktieren um eine Information zu erhalten und komme nicht durch bzw. bekomme keine Antwort per E-mail. Service sieht anders aus....
Hat jemand eine Idee?
Hast du den Hinweis gelesen, der dir beim Aufrufen der Webseite angezeigt wird?
https://www.kritische-anleger.de/credit-agricole/#Kommentar_12886
Hat jemand Erfahrung mit der Festgeldanlage bei CA?
Normalerweise eröffnet man ja erst ein Tagesgeldkonto inkl. Postident etc. Bei CA scheint es für mich so auszusehen, dass man das Festgeldkonto separat eröffnet, von Postident habe ich da ich nichts gelesen. Dann steht da noch, dass die Eröffnung aktuell länger dauern kann. Muss ich dann tagelang ggf. wochenlang das Geld auf meinem Abbuchungskonto (leider zinslos) bereit halten? Der Ablauf desAntragsprozesses ist mir unklar. Hat da jemand Erfahrung? Danke!!
Man hat ab Kontoeröffnung/Festgeldantrag 30 Tage Zeit den Anlagebetrag vom Referenzkonto, welches bei Kontoeröffnung mit anzugeben ist, auf das Festgeldkonto ein zuzahlen. Sobald der Betrag angekommen ist läuft umgehend die Anlage. Man bekommt eine Kontoeröffnungsbestätigung mit der Kontoverbindung.
@masabehrens: In den Antragsunterlagen steht, dass die Überweisung schon vor der Kontoeröffnungsbestätigung auf das in den Antragsunterlagen genannte Kontomöglich ist. Dies hatte ich am 29.12.2023 ausprobiert und daraufhin von der CACF am 4.1.2024 eine Geldeingangsbestätigung erhalten. Am 10.1.2024 wurde das Konto eröffnet und
Die Überweisung vor Kontoeröffnung macht doch keinen Sinn, da es bis dahin unverzinst rumliegt.
Hallo Anleger!
Ich habe schon seit mehr als fünf Jahren gute Erfahrungen mit der CA gemacht. Auch wenn das Antragsverfahren - jedes Mal muss Papier verschickt werden - etwas altmodisch wirkt, funktioniert aber alles beanstandungslos. Ich kann somit die aufgeworfenen Fragen gerne beantworten.
Beim ersten Festgeldantrag ist im Rahmen des Antragsprozesses ein Postident-Verfahren durchzuführen. Bei folgenden Festgeldanträgen ist dann jeweils eine aktuelle Kopie des Personalausweises beizufügen.
Dass Antragsverfahren aktuell etwas länger dauern als üblich, muss man ja zz. bei vielen Instituten feststellen. Das ist bei der CA aber kein Problem. Man kann das Geld schon überweisen, wenn man den Antrag abgeschickt hat. Die Verzinsung erfolgt ab Geldeingang, auch wenn die Anlagebestätigung ggf. erst zwei Wochen später eingeht.
Es gibt mittlerweile auch ein eingeschränktes Online-Banking, das trotzdem empfehlenswert ist. Hierüber kann man die Dokumente (Anlagebestätigung etc.) erhalten und auch, die grundsätzlich erfolgende Wiederanlage des Geldes bei Fälligkeit stornieren.
Schließlich möchte ich noch etwas richtig stellen, was m. E. falsch geäußert wurde. Nach der Kontoeröffnung hat man nicht nur 30 Tage sondern bei Direktanlage bei der CA vier Monate Zeit den Anlagebetrag zu überweisen. Solange hält sich die CA auch an den Zinssatz, der bei Antragstellung galt, gebunden, selbst wenn später eine Zinssenkung erfolgte.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen bisherigen Erfahrungen weiterhelfen.
Hallo, hier noch eine kleine unwichtige Anmerkung. Ich habe im Lauf des letzten Jahres ca. 10 Festgelder bei CACF direkt angelegt. Eine Ausweiskopie habe ich nur beim ersten Festgeld mitgeschickt. Bei allen weiteren Festgeldern war das nicht mehr nötig, obwohl es in den Unterlagen anders drin steht!
Hallo, deine Erfahrung finde ich interessant und gut.
Mir ist es aber einmal passiert, als ich ein neues Festgeld anlegen wollte und vermutlich eine längere keines neu angelegt hatte, dass ich darauf hingewiesen wurde, die Ausweiskopie noch nachzureichen. Ob bei einem zehn Jahre gütigen Personalausweis stets neue Kopien mit eingereicht werden müssen, ist sicherlich fragwürdig. Wenn man aber keine Verzögerungen oder unnötigen Aufwand haben will, schadet es ja auch nichts. ;-)
@HJK. Danke für deinen Bericht. Noch eine Frage zu deinen Erfahrungen: Wenn ich das Geld für eine Festgeldanlage erst später überweise, verschiebt sich dann auch die Laufzeit der Anlage nach hinten? Oder gilt die Laufzeit ab Kontoeröffnung?
@Siva
Laufzeitbeginn und Laufzeitende sind immer vom Geldeingang bei der CA abhängig.
Als langjähriger Kunde mit dem mittlerweile sechsten Konto dort kann ich alles bestätigen, was HJK schreibt. Nur fehlen mir bislang Erfahrungen zum Kundenservice, da nie gebraucht.
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die informativen Antworten. Ich habe mich mittlerweile für die CA Autobank entscheiden (ist ja der gleiche Konzern). Vom Ablauf der Kontoeröffnung scheint es mir auch ähnlich zu sein. Das Konto mit 4 Jahren und vorzeitiger Kündigungsoption fand ich im Vergleich sehr attraktiv. Mit 4,2% auch etwas besser verzinst, für Italien bekommt man vermutlich einen kleinen Aufschlag für die etwas schlechtere Bonität.
@detlefrobin: Mit der Anlagebestätigung vom 11.01.2024 wurde mir vom Einkagenservice der Laufzeitbeginn: 29.12.2023 (Datum der Gutschrift auf dem Konto der CACF) mitgeteilt. Habe am 29.12.23 per Echtzeit überwiesen.
Hallo,
die CA hat ab heute ohne Vorankündigung die Festgeldzinsen gesenkt:
1 Monat(e) 2,65 %
2 "2,8%
3 "3,4%
9 "3,8%
12 "3,9%
18 "3,8%
24 "3,8%
36 "3,8%
48 "3,3%
.
.
84 "3,3%
Korrektur: bei 36 Monaten sind es nur 3,4%
Das ging fix bei der CA. Mal sehen, wann andere mittel- oder westeuropäische Banken wie LeasePlan oder J&T nachziehen...
Ich vermute stark, einige Banken haben Verbindungen zur EZB und wissen daher schon, dass alsbald Zinssenkungen anstehen …
@Johannes: Das glaube ich nicht :-) Die EZB wird sich hüten, irgendwelche konkreten Pläne bzgl. der Zinsänderungen an einzelne Banken zu leaken. Und wenn es doch so wäre, wäre es ein krasser Skandal!
Hallo,
ich habe eine Frage zur Versteuerung der Kapitalerträge bei der Cre?dit Agricole.
Die franzo?sische Steuerbeho?rde leitet ja die Informationen über alle deutschen Einleger und deren Kapitalertra?ge an das deutsche Bundeszentralamt fu?r Steuern weiter. Heißt das, es wird lediglich die zusammengefasste Gesamtmenge aller Einleger und Kapitalerträge übermittelt und nicht für jeden Einleger einzeln?
Denn das würde bedeuten, dass das Bundeszentralamt fu?r Steuern keine Informationen und Kapitalerträge einzelner Einleger hätte und man Steuerbetrug begehen würde, wenn man vergisst diese anzugeben.
MfG
Für jeden einzelnen, sonst würde die Banken sich in dem Graubereich bewegen wo die Banken aus Luxemburg sich vor Jahren bewegten.
Also die Meldung würde keinen Sinn machen.
ZINS-SENKUNG bei der Crédit Agricole !
Ab dem 03.01.2024 gelten für Festgelder die folgenden Zinssätze:
FG12M = 4,00 %
FG24M = 4,00 %
FG36M = 3,80 %
FG48M = 3,60 %
FG60M = 3,60 %
Quelle: https://www.ca-consumerfinance.de
Trotz allem wünsche ich euch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.
Viele Grüße aus dem Hohen Norden ....
Lieben Dank Dir! Schalten wir am 03.01.2024 hier live!
Danke Stefan, aber sehr schade. Besteht die Möglichkeit bereits bekannte Zinssenkungen und Erhöhungen (z.B. im Hinweistext oder mit einem Pfeil/Sternchen etc...) kenntlich zu machen, damit man die Chance hat sich den besseren Zins zu sichern? das wäre mir und bestimmt auch anderensehr wichtig!!!!
Alternativ: einen Echtzeit-Zinsticker anbieten, wo aktuelle Infos bekannt gemacht werden. Vielen Dank.
Doc Marten. FG 72 und FG 84 hast du vergessen: 3,6 Prozent
@5551008: Aktuell leider nicht ... würde es gern bauen, aber dafür sind noch zu viele andere Themen auf der Agenda grad :-(
Ich habe am 31.10.23 bei der Credit Agricole eine Festgeldanlage beantragt. Nachdem alle Unterlagen dort zur Prüfung vorlagen bekam ich eine sms daß ich mich telefonisch beim Sachbearbeiter mit dem Namen ....soundso melden solle. Der genannte Sachbearbeiter ging mit mir kurz den Antrag durch und sagte dann: Sie haben auch eine iranische Staatsangehörigkeit, sie sind also Iranerin. Ich sagte`: Ich bin Deutsche und habe vor 40 Jahren einen Iraner geheiratet und seitderm automatisch die 2. Staatsbürgerschaft. Alle Angaben waren dort korrekt aufgeführt, denn ich kenne mich mittlerweile mit verschiedenen Banken und Anlagen online gut aus. Dann weiter: Sie müßten überprüfen woher das Geld kommt und dafür müßte ich sämtliche Kontoauszüge von den letzten 6 Monaten von meinem Referenzkonto der Credit Agricole zur Verfügung stellen. Ich sagte: über die gesamten Transaktionen ca. 300 in 6 Monaten können Sie mein ganzes Leben durchleuchten und wollte von ihm wissen wer mir garantiert dass es nicht in andere Hände gerät, kam nur die Antwort dass sei Vorschrift von der Bank. Dann noch einen schönen Tag.
Ich habe eine email an die C.A. geschrieben und um Stellungnahme gebeten, jedoch nichts mehr gehört. Das wars dann wohl. Ist es Standart der C.A. bei Festgeldanlagen oder ist das politische Diskriminierung aufgrund der momentaren dramatischen Nahostlage? Insgesamt hat mich der Vorgang als deutsche Bürgerin sehr betroffen.
Wie die prüfen wollen ist deren Sache, Sie müssen die Herkunft des Geldes prüfen. Wenn du das in 300 Transaktionen über den Monat verteilt eingenommen hast dann eben so. Wenn du 299 mal bei Aldi eingekauft hast kannst du das sicher auch schwärzen. Ich denke denen reichen deine Einnahmen...
Von mir würdest du als Iraner-in kein Konto bekommen. Obwohl es auch im Iran nette freundliche Menschen geben soll.
Aufgrund der bestehenden EU-Sanktionen gegen den Iran wollen sich die Banken nur absichern, dass sie nicht versehentlich dagegen verstoßen, indem sie Personen oder Organisationen Geschäfte ermöglichen, die auf der Sanktionsliste stehen. Deshalb prüfen sie ihre Geschäftsbeziehungen genau und im Zweifel lehnen sie Kunden ab, da sie keinen Ärger mit den Aufsichtsbehörden bekommen wollen. Das kann man diskriminierend finden, ist aber ein normaler Vorgang, der nichts mit der aktuellen Lage in Nahost zu tun hat, sondern auf längerfristigen politischen Vorgängen beruht. Ich würde daher empfehlen, zu einer deutschen Bank zu gehen. Die interessiert normalerweise nur, mit welchem Ausweis sie sich legitimieren (und das man keine PEP ist), und das dürfte ja vermutlich der deutsche sein. Ansonsten wäre es natürlich sinnvoll, die iranische Staatsbürgerschaft wieder abzugeben, aber soweit ich informiert bin, ist das gar nicht möglich, weil es da u. a. noch bilaterale Abkommen aus der Kaiserzeit gibt, die immer noch gültig sind und das untersagen.
War dieser zweite Kommentar von dir wirklich nötig, selbst wenn das "ironisch" gemeint war? Bitte sachlich bleiben oder auch gern beim nächsten Mal einfach weglassen :-)Dein erster Kommentar ist doch völlig in Ordnung und ausreichend.
Das ist das selbe wie wenn ich gesagt hätte das Iraner sanktioniert werden. Nur etwas unfreudlicher dem Land gegeüber.
Ich sagte ja das es dort auch freundliche Menschen gibt.
Ob es dasselbe ist, darüber kann man sicherlich streiten. Aber das ist eher was fürs Spiegel-Forum. Lasst uns doch hier beim Thema bleiben: Geldanlage - und das bitte sachlich, nett und unterstützend. Dann haben wir hier alle am meisten davon!
Das ist aber großzügig von Dir, dass Du den Iranern zugestehst teilweise nett zu sein.
Ausgleichs-Angebot:
Auch Deutsche sind eben (leider) nur teilweise nett & freundlich. - Traurig.
(Gewisse Umgangsformen sind und bleiben hier einfach unangebracht.)
Das ist natürlich sehr ärgerlich für Dich so behandelt zu werden.
Bei CA wird man ja danach gefragt ob man ne zweite Staatsbürgerschaft besitzt,und sie dann mit Ja oder Nein beantworten muss.Denke es ist bei allen Banken so.
Vielleicht hätten Sie in ihrem Fall diese frage mit Nein beantworten sollen.
Aber dass fällt dann wieder unter die Rubrik "vorspielung falscher Tatsachen".
Wie man es auch macht und dreht ,nächstes mal ist man um eine Erfahrung reicher.
@ Moi: Dass nach einer 2. Staatsbürgerschaft gefragt wird, ist schon eher ungewöhnlich. In der Regel wollen die Banken nur wissen, wo man seine Steuern zahlt und ob man womöglich in den USA steuerpflichtig ist, denn letzteres würde für die Banken einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, weshalb solche Kunden häufig abgelehnt werden. Ob jetzt aber ein Deutscher mit Meldeadresse und Steuerpflicht im Inland noch irgendeinen anderen Pass hat, ist nach meiner Erfahrung den meisten Banken in Deutschland egal.
In letzter Zeit habe ich es ziemlich oft erlebt, dass bei einer Eröffnung nach einer zweiten Staatsangehörigkeit gefragt wurde. Eventuell ändert sich das gerade.
@ Sparer: Auch bei Banken mit deutscher Einlagensicherung oder nur bei ausländischen Banken?
Wieso ist die Credit Agricole denn nicht bei Weltsparen? ….
Eine gewisse Beachtung orthografischer Grundregeln beim Schreiben von Kommmentaren zeugt von Respekt dem Leser gegenüber.
Ja das mit den bilateralen Abkommen von 1927 stimmt. Und eine Ausbürgerung ist auch nicht möglich. Mit diesem Schicksal leben wir als Bürger seit Jahrzehnten.
Aber was mich persönlich betrifft ist vielmehr wie man aus meinen Kontoauszügen die Herkünft des Geldes herausfinden will. Ich habe z.Zt. vielmehr Geld auf verschiedenen Banken als Tagesgeldkonten. Wie soll ich nachweisen wieviel Geld ich über jahrzehnte auf Sparkonten oder sonstwo angespart habe.
Inzwischen habe ich einiges erlebt auch mit deutschen Banken unter dem Vorwand der Geldwäschenachverfolgung. Es ging nicht um Millionenbeträge sondern um ein paar Tausend Euro im einstelligen Bereich.
Aber Danke für Ihren Beitrag
So eine Antwort geht gar nicht und gehört hier nicht her. Deine rassistischen Vorurteile kannst du für dich behalten
@Spooky78
Die Crédit Agricole Bank fragt bei der Kontoeröffnung explizit nach einer zweiten Staatsangehörigkeit.
"Haben Sie eine zweite Staatsangehörigkeit?*"
Die mit einem Stern versehenen Felder sind Pflichtfelder.
Von der Deutschen Bank ist bekannt, dass diese russischen Staatsbürgern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis nach 2/22 die Konten gekündigt hat, obwohl es nur Lohn- und Gehaltskonten waren.
Die Banken agieren wegen der Sanktionen sehr sensibel, es ist heute nicht bekannt, wie die US-Regierung morgen die Sanktionen definiert. Die Strafen in den USA sind bekanntlich enorm.
@Friede,
wenn es sich um einen solchen Betrag handelt, wie schreibst und es Dir im Lauf der Jahre angespart hast, so bist Du faktisch nicht in der Lage dies nachzuweisen.
Die Bank will die Auszüge der letzten 6 Monate sehen, ob da Schwärzungen akzeptiert werden bezweifle ich. Persönlich würde ich mir eine andere Bank suchen, auch wenn es fiktiv Zweizehntel % Zinsen weniger sind.
@ Fred: Die Crédit Agricole ist aber auch eine französische Bank und dass die sich bei ausländischen Kunden besonders absichern will, ist nicht ungewöhnlich. Dass man aber als deutscher Staatsbürger bei einer deutschen Bank nach einer 2. Staatsangehörigkeit gefragt bzw. deswegen sogar abgelehnt wird, habe ich noch nicht erlebt oder gehört. Lediglich die Frage nach einer eventuellen Steuerpflicht in den USA ist Standard.
Und was das genannte Beispiel der Deutschen Bank betrifft, so handelte es sich hierbei - wie erwähnt - nicht um deutsche Staatsangehörige, sondern um Russen mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Und das ist nun mal nicht dasselbe wie ein deutscher Pass, weshalb ich nachvollziehen kann, dass die Bank entsprechend gehandelt hat. Das kann man ungerecht oder diskriminiert finden, wie aber schon richtig erklärt, geht es den Banken dabei vor allem um ihr (meist wesentlich bedeutsameres und lukrativeres) US-Geschäft, das in Gefahr geraten könnte, wenn sie sich nicht auch an die US-Regularien halten. Deswegen kann man den Banken auch hier keinen Vorwurf machen. Das sind schließlich Wirtschaftsunternehmen, die in erster Linie ihren Aktionären oder sonstigen Investoren verpflichtet sind.
@ Lena: Das ist durchaus eine berechtigte Frage, zumal die CA ja auch beim DB Zinsmarkt vertreten ist, obwohl dort bereits die deutsche Tochter CreditPlus ihre Festgelder anbietet und man sich damit quasi konzernintern Konkurrenz macht. Die Antwort darauf dürften aber vermutlich nur die CA selbst oder vielleicht noch WeltSparen kennen. Und ich glaube nicht, dass man dort solche Geschäftsinterna mit der Öffentlichkeit teilt.
Das Problem wird sein dass es sich dabei um eine französische Bank handelt.
Ich selbst hatte bis vor kurzem einige Jahre lang ein Konto bei einem deutschen Tochterunternehmen einer französischen Bank.
Als ich mich wieder einmal einloggen wollte um den Kontostand zu checken, poppte ein Fenster auf und ich sollte plötzlich Angaben machen ob ich noch irgendwo weiteres Vermögen hätte, in welcher Höhe und in welcher Form.
Daneben wollten sie neben diversen weiteren Angaben noch wissen was ich beruflich mache, wo ich arbeite und natürlich was ich verdiene.
Da ich weder einen Kredit aufnehmen wollte oder sonstige finanzielle Transaktionen tätigen habe ich auch keinen Anlass gesehen solche Angaben zu machen und dieses Fenster erst mal geschlossen.
Einige Zeit später wollte ich dann meine Adresse online nach einem Umzug ändern. Dies war nun nicht möglich ohne dass ich das Online-Formular mit den gesamten persönlichen Daten ausgefüllt hätte.
Ich setzte mich dann telefonisch mit dem Kundenservice in Verbindung. Dort teilten sie mir dann auch mit ich müsste zuerst das Formular ausfüllen, ansonsten könnte ich die Adresse nicht ändern. Dies wäre bei allen Banken so geregelt, was natürlich nicht stimmte.
Ich habe denen dann mitgeteilt, dass ich unter diesen Umständen das Konto nicht mehr weiterführen werde und habe kurze Zeit später das Konto gekündigt.
Ich frage mich, ob ich trotz dieser möglichen vielen Fragen bei der CA anlegen sollte? Kann mich da jemand beruhigen? Liebe Grüße:)
Lieber Udo, das wäre auch Dir passiert, wenn Du eine Iranerin geheiratet und deren Namen angenommen hättest.
Ich finde, der Ton macht die Musik. Eine verständliche und etwas empathische Erklärung der Bank, wieso sie ausgerechnet hier so eine Durchleuchtung machen muss, hätte nach meiner Einschätzung sehr wohl zu einer Kontoeröffnung führen können.
Ich kenne viele Leute, die nur aufgrund ihrer Nachnamen immer wieder ähnliche Probleme bekommen: Wohnungssuche, Arbeitssuche, deutsche Eltern und ihre kritischen Nachfragen über die Spielkameradin mit ausländischem Namen - usw. Schwieriges Thema, erfordert viel Fingerspitzengefühl. Das ist leider nicht oft vorhanden.
Crédit Agricole Festgeld ab heute:
1 Monat 2,75 %p.a.
2 Monate 2,90 %p.a.
3 Monate 3,60 %p.a.
6 Monate 4,10 %p.a.
9 Monate 4,15 %p.a.
1 Jahr 4,20 %p.a.
1,5 Jahre 4,20 % p.a.
2 Jahre 4,20 %p.a.
3 Jahre 4,20 %p.a.
4 Jahre 4,20 %p.a.
5 Jahre 4,20 %p.a.
6 Jahre 4,20 %p.a.
7 Jahre 4,20 %p.a.
Hallo, ich möchte das Festgeldkonto über 10.000 € und 5 Jahre als Kaution zu Gunsten des Vermieters verpfänden.
Stellen Sie eine solche Verpfändungserklärung aus?
Mit freundlichen Grüßen
Victor Neuhaus
Sie sind hier zwar an der falschen Adresse, weil das eigentlich eine Frage für den Kundenservice der CA ist, aber vielleicht hilft Ihnen ja der folgende Auszug aus deren Homepage weiter:
"Die Konten sind ausschließlich für private Zwecke bestimmt und werden nur auf den Namen einer Person eröffnet.
...
In folgenden Fällen ist eine Kontoeröffnung nicht möglich:
...
- Wenn das Referenzkonto ein Kautionskonto ist (z.B. Mietkautionen) ist."
Diese Angaben schließen es zwar nicht explizit aus, weil theoretisch auch das Girokonto des Vermieters oder des Mieters als Referenzkonto angegeben kann (was allerdings dem Kautionsgedanken widersprechen würde), aber ich würde dennoch annehmen, dass es nicht möglich ist, bei der CA ein Festgeldkonto als Mietkautionskonto zu eröffnen. Unter der Telefonnummer 06721-9101 836 kann Ihnen der CA-Kundenservice aber sicherlich eine verbindlichere Auskunft erteilen.
Das Geld befindet sich in deinem Besitz und bleibt weiter pfändbar, egal welche Zettel du malst. Der Gerichtsvollzieher lacht sich tod. Auch die Steuer zahlst du (wenn anfallen).
Sicher wäre nur ein Konto im Namen des Begünstigten. Einige Banken bieten diese Kautionskonten an. Nur eben für 0,01% Zinsen wie die DKB.
Deine Bank fragt bei Eröffenung meist ob die in deinem Namen handelst.
Die Kontoeröffnung für Credit Agricole Festgeld funktioniert nicht.
Der Requester akzeptiert mein E-Mail Adresse( s.o. ) nicht?????
Solche Anfragen sind eher an die Bank zu richten - vielleicht haben die gerade ein technisches Problem.
Die wird ins Postfach des Online-Accounts eingestellt. Aber nur dann, wenn der unterschriebene Festgeldantrag bei der Bank eingetroffen ist. Ggf. nachfragen.
@gerhardt
Weil die Mitarbeiter dort mächtig zu tun haben, lassen sie das öfter Mal weg. Muss man dann via Mail freundlich anfordern...
credit agricole
Die Bank ist seit Dezember an der Spitze für Festgeldzinsen. Die müssen inzwischen einiges an Festgeldverträgen mit hohen Zinsen geschlossen haben. Mir kommt das irgendwie komisch vor. Falls die Zinsen in ein zwei Jahren auf 2.5% sinken haben die doch ein großes Problem, oder sehe ich das falsch.
Die Credit Agricole ist eine der größten französischen Banken, dazu systemrelevant. Da braucht man sich wirklich keine Sorgen zu machen.
Zur Info: Laut der Bank eigenen Website erhöht die Crédit Agricole am 29.06.2023 das Festgeld mit Laufzeit von einem Jahr auf 4,05% p.a.
Nice! Akualisier ich morgen im Zuge des Zinsupdates!
War über Jahre hinweg zufrieden mit CA. Nun habe ich am Tage der Zinserhöhung (3.4.23) morgens vor 10.00 Uhr ein neues Festgeld angelegt und den Anlagebetrag direkt überwiesen. Eine Woche später kam die Bestätigung des Antrags mit den a l t e n(schlechteren) Zinsen. Lange Rede, kurzer Sinn: nach vielen Telefonaten und E-Mails hat CAm i rdie Schuld zugewiesen, da ich den Antrag vor 10.00 Uhr gestellt habe, erst nach 10.00 Uhr seien die richtigen Konditionen eingestellt. Wenn ich die alten Kondi. nicht akzeptiere, schicken sie mir mein Geld zurück. Saftladen. Habe dann Gott-sei-Dank ne Sachbearbeiterin erwischt, die mir riet, noch einen neuen FG Antrag zu stellen und sie würde mir dann valutagenau den Anlagebetrag zu den neuen aktuellen Konditionen einrichten.Hick-hack..für die Katz ! Achtung: immer bei Konditionenerhöhungen Antrag erst nach 10.00 Uhr stellen.
Ich habe als Bestandskunde ein weiteres Festgeld angelegt und den Betrag gleich auf das angegebene Konto überwiesen. Es hat mehr als 2 Wochen gedauert bis der Geldeingang bestätigt wurde. Erst dann erhielt ich eine Meldung per Email dass der digital eingegangene Antrag nicht akzeptiert wird. Die Briefunterlagen gingen am gleichen Tag per Post raus. Heute erhielt ich einen Brief, erstellt 1 Tag vor Karfreitag - eingegangen am 13. April, mit der Androhung (mit Frist bis zum 13. April) das Geld sofort unverzinst zurück zu überweisen wenn der Antrag bis dahin nicht vorliegt. Tel. Klärung unmöglich.Abwicklung inakzeptabel langsam und rückständig, wie ich es bei keiner anderen Direktbank erlebt habe.Das war meine letzte Festgeldanlage bei der Credit Agricole.
Hallo
Ich kann diese Einschätzungen mit einem grotten schlechten Service nur bestätigen. Der Ansturm auf bessere Zinserträge sollte sich ja nun Ende Juli eingepegelt haben, aber ich warte seit einer Woche immer noch auf Reaktionen auf meine Mitteilungen. Ich wollte mein Referenzkonto postalisch ändern (wie vorgeschrieben) und hatte eine Anfrage über mein registriertes CACF Konto, aber es herrscht stille im Wald.
Ich habe vor 10 Tagen auf mein Festgeldkonto Geld für 1 Jahr eingezahlt und leider noch keine Anlagebestätigung bekommen.
Der Brief mit der Anlagebestätigung soll seit über einer Woche unterwegs sein. Drei telefonische Anfragen sind nicht bearbeitet bzw. weitergeleitet worden. Ich habe mit Anlagebeginn gleich gekündigt, mache mir langsam aber um mein Geld sorgen.
Momentane Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Neuanlagen durch Überforderung sind das eine Problem der CACF.
Schlimmer wird es allerdings dann, wenn der Festgeldkonteninhaber irgendwann vor Ablauf der Festgeldanlage verstirbt. Dann wird selbst nach Ende der Festlegungsfrist das Guthaben nicht auf das noch vorhandene Referenzkonto überwiesen, sondern ein gewaltiger bürokratischer Aufwand mit Vorlage desOriginal Erbscheins, Postident für alle Miterben sowie Mitteilung der Bankverbindung für alle Erben betrieben. Andere Festgeldanbieter mit dem "Institut Referenzkonto" überweisen direkt auf das hinterlegte Referenzkonto und verlagern die Erbauseinandersetzung auf die sowieso involvierte Reverenzbank.
Das ist in der Tat ärgerlich. Habe selber mit dem Thema zu tun gehabt und kann Ihnen garantieren, dass das bei vielen Banken der Horror ist. Ich vermute, hier wurde das Festgeld nicht gekündigt, denn dann legt die CACF das Geld erneut an. Entsprechend braucht es dann den Papierkram, sonst hätte sie automatisch und ohne Rückfragen ausgezahlt. Will das nicht schönreden, denn es ist je nach Bank bei Sterbefällen wirklich ein Kampf, nicht nur bei der CACF :-(
Bei der CACF wird das halbjährlich festgelegte Festgeld automatisch prolongiert, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb einer Woche vor Ablauf dem widerspricht. Da die/der Tote selbst ja nicht widersprechen kann, verbleibt das Festgeld in einer Endlosschleife oder die Erben müssen widersprechen / kündigen mit den zuvor geschilderten Folgen.
Das ist in der Tat ärgerlich! Merke daher für andere Anleger: Direkt zusammen mit der Kontoeröffnung die Kündigung zum Laufzeitende aussprechen!
Betrifft CACF Festgeld:
Sobald ich ein FG abgeschlossen habe, schreibe ich sofort eine e-mail ..."im Vorgriff auf das Ablaufdatum XY kündige ich das FG Nr. XY und bitte um Überweisung auf das Referenzkonto".
Das hat bisher immer gut geklappt.
Du meinst, wenn du über ein Vermittlungsportal abschließt? Denn direkt bei der Credit Agricole kann man die automatische Verlängerung bequem im Online-Account deaktivieren.
Als "Dinosaurier" suche ich ein digitales Festgeldkonto. Wenn ich die Kommentare so lese, dann schwindet meine Motivation spürbar...
Verständlich :-) Genau dafür sind die Kommentare ja auch da: Sie sollen Fragen beantworten und ein aktuelles Stimmungsbild der Bank und Anlage widerspiegeln.
Ich habe bei der Crédit Agricole über den Deutsche Bank Zinsmarkt Festgeld angelegt. Das ging problemlos. Man kann allerdings nur zu zwei festen Terminen im Monat anlegen (zum 1. und zum 15.), dafür schon ab 1.000 EUR Mindestsumme. Im Deutsche Bank Zinsmarkt Onlinebanking wurde das Geld sofort ab dem Anlagestichtag gutgeschrieben, es wird jeweils die Restlaufzeit in Tagen angegeben, und man kann auswählen, ob man automatisch wiederanlegen möchte oder nicht.
Nie wieder mit Credit Agricole Consumer Finance. Ich hatte versucht ein Tagesgeldkonto bei credit agricole cf am 11.01.23 zu eröffnen. Anfänglich schien der online Zugang ohne Probleme zu verlaufen.
Jedoch innerhalb 1 Woche wurde jegliche schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich. Antworten kamen nicht aufgrund von Fragen, sondern nur automatische Antworten. Diese Direktbank verstösst mehrere BGB Paragraphen. Meine Geldüberweisungen auf das Tagesgeldkonto waren online "Umsatz" nicht abgebildet. Das Konto wurde nicht wie zugesagt, nach 14 Tagen eröffnet und auch nicht nach 4 Wochen. Nach 3 Wochen hatte ich endlich eine schriftliche Bestätigung meiner Überweisung erhalten. Nach über 4 Wochen wurde meine Überweisung an mein Referenzkonto zurücküberwiesen, mit dem Überweisungskommentar "fehlende Unterl".
Diese Direktbank, wenn es sich überhaupt um eine Bank handelt, rate ich keinen Kontakt oder Verbindung aufzunehmen. Ich habe mich über cacf an Bafin beschwert.
Sehr gute Bank. ******
Very good product ******
Déjà vu du bonheur ******
I would do it again ******
Bei mir funtioniert die Festgeldanlage seit 2016 ohne Probleme. Am 05.12.2022 hatte ich einen Antrag gestellt und die Antragsunterlagen in der folgenden Woche ausgedruckt und mit einer Kopie des Personalausweises an den Einlagenservice geschickt. Der Eingang der Unterlagen wurde mir im Onlinebanking nach etwa drei Tagen bestätigt. Die Prüfung meiner Antragsunterlagen hat etwa eine Woche gedauert. Nach Abschluss der Prüfung erhielt ich per E- Mail eine Benachrichtigung. Am 23.12.2022 hatte ich den Anlagebetrag per Sofortüberweisung von meinem Referenzkonto überwiesen. Am 27.12.2022 war der Anlagebetrag im Onlinebanking mit dem Laufzeitende 23.12.2023 gebucht.
Im Dezember Festgeld beantragt. Kam wochenlang nicht in mein Online-Kundenportal, wo der Antrag lag. Im Januar hatte ich endlich Zugriff und konnte den Antrag absenden. Nur eine kurze Bestätigung über einen Geldeingang ohne Nennung des Betrages. Nach fast 3 Wochen Bearbeitungszeit und noch immer keine Anlagebestätigung erhalten. Keine Antworten auf Mails und keine Möglichkeit über Telefon Kontakt herzustellen. Ist das mittlerweile schon Vorsatz? Ist mein und das Geld anderer Kunden dort wirklich sicher? Das kann man doch wirklich nicht mit wochenlanger Überlastung erklären, oder? Ich arbeite mit vielen Banken zusammen, aber so ein Vorgehen habe ich wirklich noch nicht erlebt. Einfach grottig! Hoffentlich sehe ich mein Geld noch wieder...
Habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Geldeingang bestätigt, sonst nichts, keine Reaktion auf Email,30 Minuten Warteschleife an mehreren Tagen, bekomme gestern nochmals Antrag zugeschickt,der Mitte Dezember mit den gleichen Daten schon an credite agricol abgeschickt wurde. Das kann man doch nicht wochenlang mit Überlastung erklären.
Festgeldkonto eröffnet am 17.11.2022, Überweisung am 23.11.2022, Geldeingang bestätigt am 28.11.2022. Bis heute (28.12.2022) ist der Geldeingang nicht auf das Festgeldkonto eingebucht. Nachricht vom 07.12. nicht beantwortet. Telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich (endlose Warteschleife). Das ist Kundenservice der Credit Agricole, muss man nicht haben.
Diesem Beitrag bzw. diesen Erfahrunge kann ich mich nur anschließen. Mails werden nicht beantwortet. Kommunikation ist schwierig. Geldeingangsbestätigung lässt sehr lange, über zwei Wochen, auf sich warten. Kein guter Service.
Nachdem die Kontoeröffnung dann irgendwann ok. war, erhielt ich die Nachricht, dass ich den Anlagebetrag auf ein Konto bei der Commerzbank überweisen soll. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ja, das ist ein Sammelkonto, über das die Einzahlungen zur Credit Agricole gemanaged werden. Ist normal.
Ich hatte schon mal früher Festgeld bei der Credit Agricole angelegt. Da hatte alles gut geklappt. Diesmal ist es zum Verzweifeln! Mails bleiben unbeantwortet, beim Telefon bleibt man in der Warteschleife. Es macht keinen Sinn. Da will man sein Geld nicht mehr hingeben!
Ich hatte ebenfalls früher ohne Probleme bei CACF Geld angelegt. Aktuell im Januar 2023 ist das Wort Katastrophe Schönfärberei.
Ich habe vor drei Wochen ein Festgeldkonto bei der Credit Agricole eröffnet. Das hat zuerst gut geklappt. Die Identitätsfeststellung hat auch noch funktioniert, dann hat Credit Agricole aber nicht mehr reagiert. Meine Mail blieb unbeantwortet und die Telefonnummer ist nicht erreichbar.
O. G.
Kann mir gut vorstellen, dass die gerade angesichts der guten Konditionen komplett überlastet sind ... das ist bei allen Banken eigentlich immer das Problem: Gute Konditionen = Viele Konteröffnungen = Völlig überlastete Abwicklung und Kundenservice ... das sieht man nicht nur bei der Credit Agricole ...
Habe auch vor 3 Wochen ein Festgeldkonto eröffnet, Post Ident erledigt und auch Geld überwiesen. Online ist Eingang ersichtlich, aber telefonisch ist seit 2 Tagen keiner zu erreichen. Habe auch geschrieben, aber keine Antwort, bin jetzt verunsichert?
Schließe mich den kritischen Kommentaren an. In meinem Fall ist Credit Agricole überhaupt nicht erreichbar, sondern lediglich der Einlagenservice der SWK Bank. Nach mehr als drei Wochen Ungewißheit über den Verbleib eingezahlten Geldes und faktisch total versagender Kommunikationhabe ich die Notbremse gezogen, Widerruf, befürchte aber, dass auch die geforderte Rückzahlung im Chaos untergeht und Stress und Ärger andauern.
Zur Antwort von Stefan Erlich: War es nicht seit dem Drehen der Zinskurve absehbar, dass eine Menge Leute schlecht oder nicht verzinstes Geld umschichten würden? Hat das Management vorgesorgt, den reichlich antiquierten Ablauf optimiert, damit das Personal, das die Arbeit macht, nicht ausgepresst wird bis zum Geht-nicht-mehr und Kunden verzweifeln? Andere Banken zeigen, dass es zumindest kundenfreundlicher geht, z.B. mit Online-Banking und funktionierender Software.
Geldeingang wurde seit 19.01.2023 nicht bestätigt. Cacf antwortet nicht
schriftlich und nicht telefonisch. Telefax-Nr. funktioniert nicht.
Woran erkent man den Geldeingang? Bzw wie lange hat es bei euch gedauert bis das Geld des Referenzkontos gutgeschrieben war?
Umstaändliche Kontoeröffnung mit Posteversand auf Kosten des Sparers
Mh? Warum auf Kosten des Sparers? Im Zuge des Postident-Verfahrens verschickt die Post doch automatisch alle Unterlagen für Sie mit. Normalerweise müssen Sie da nichts bezahlen. Das muss ein Versehen Ihrer Postfiliale gewesen sein. VG, Stefan Erlich
Die Post verschickt heutzutage nichts mehr zurück. Die Übertragung des eigentlichen Postidents erfolgt rein digital.
Den Versand der unterschriebenen Kontoformulare dürfen Sie dann selbst erledigen.
Interessant, das war vor ein paar Jahren noch anders, da konnte ich die Unterlagen einfach auf Kosten der Post mitschicken. So oder so aber ja eine recht kleine Gebühr :-)
Bei den nachwievor Lulli-Zinsen im Gegensatz zur Inflation zählt jeder Cent!
Kein Grund um darüber zu spaßen!
Ich weis nicht was einige Leute immer rum meckern müßen und dann ihr Halbwissen zum besten geben. Es klappt alles ganz einfach. Eröffnung über das Onlineportal, Antrag ausdrucken am Computer/Drucker, unterschreiben und Einscannen und dann per mail zurück zu Bank. Wo ist da das Problem???Warum kompliziert wenn es einfach geht :-) :-)
VORSICHT: Die Bank kommt mir spanisch vor ;-)
Im Impressum heißt es: "CA Consumer Finance S.A. ist eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach französischem Recht mit Sitz in Massy, Frankreich, und ein Unternehmen der Crédit Agricole Gruppe.
Im Kontoeröffnungsantrag heißt es: "Da die Bank ihren Sitz im europäischen Ausland hat, wird sie keine Steuern abführen..."
Weiß die Bank nicht, wo sie ihren Sitz hat? Ich habe die Bank hierzu Ende Oktober 2024 befragt. Bis heute liegt mir keine Reaktion vor. Die Kontoeröffnung habe ich abgebrochen. Ich habe zuviel Erfahrung mit Kaupthing Edge und Island.
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